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Förderung der Zukunftsfähigkeit niedersächsischer Regionen – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie in einer anerkannten Zukunftsregion in Niedersachsen investive oder nichtinvestive Vorhaben umsetzen wollen, die in Einklang mit dem Zukunftskonzept dieser Region stehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF +) bei Vorhaben in anerkannten niedersächsischen Zukunftsregionen. Sie erhalten die Förderung für investive und nichtinvestive kooperative Entwicklungs- und/oder Modellvorhaben in folgenden Handlungsfeldern: regionale Innovationsfähigkeit, CO2 -arme Gesellschaft und Kreislaufwirtschaft, biologische Vielfalt und funktionierende Naturräume, Wandel der Arbeitswelt, Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe, Verbesserung von Gesundheitsversorgung und Pflege, Kultur und Freizeit. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses aus EFRE - und ESF +-Mitteln beträgt normalerweise bis zu 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet „stärker entwickelte Region – SER“ und 60 Prozent im Programmgebiet „Übergangsregion – ÜR“ bei einer Laufzeit von grundsätzlich 36 Monaten. Ihre zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen EUR 100.000 je Projekt betragen, im Fall von Gutachten, vorbereitenden Machbarkeitsstudien und Konzepten EUR 25.000 je Vorhaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Kundenportal an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Zuvor muss die Steuerungsgruppe der Zukunftsregion, in der Sie Ihr Vorhaben umsetzen möchten, Ihren Antrag prüfen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 100.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und kommunale Anstalten, von Gebietskörperschaften mit der Wirtschafts- und/oder Beschäftigungsförderung betraute Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht, gemeinnützige Einrichtungen und Betriebe sowie nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete juristische Personen, Gesellschaften in mindestens mehrheitlich kommunalem Eigentum, Kooperationsverbünde aus Wissenschaft, Gebietskörperschaften und/oder gewerblichen Unternehmen, Stiftungen des öffentlichen Rechts, Kammern und Verbände, Universitäten und Hochschulen in staatlicher Verantwortung sowie staatlich anerkannte Hochschulen nach dem Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Forschungseinrichtungen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen das zu fördernde Vorhaben in dem Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) durchführen, für das Sie die Förderung beantragen.

Wenn Sie die Föderung für ein Vorhaben beantragen, das mit Regionen anderer Bundesländer umgesetzt wird, oder für ein transnationales Vorhaben mit Regionen aus anderen EU -Mitgliedstaaten, muss Ihr Vorhaben zur Umsetzung des jeweiligen Zukunftskonzepts der Zukunftsregion in dem ausgewählten Handlungsfeld und zur Erreichung der Ziele dieses Programms beitragen.

Planen Sie ein grenzübergreifendes Vorhaben, muss ein Ort der Durchführung des Vorhabens in Niedersachsen liegen.

Für außerhalb Niedersachsens durchgeführte Vorhaben(-teile) erhalten Sie nur dann eine Förderung, wenn sie der Umsetzung eines Zukunftskonzepts und den Zielen dieses Programms dienen.

Die Steuerungsgruppe der jeweiligen Zukunftsregion muss feststellen, dass für das zu fördernde Projekt keine Fachförderungen aus dem EFRE, dem ESF + oder dem ELER passend sind.

Bitte beachten Sie den Zweckbindungszeitraum für Infrastrukturen und produktive Investitionen von 5 Jahren.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderung der Zukunftsfähigkeit niedersächsischer Regionen

Wer kann Förderung der Zukunftsfähigkeit niedersächsischer Regionen beantragen?

Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Zukunftsfähigkeit niedersächsischer Regionen?

Förderbetrag: 25.000 € – 100.000 €. Förderquote: 40 %.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Zukunftsfähigkeit niedersächsischer Regionen?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
25.000 € – 100.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen