Förderung der Zukunftsfähigkeit niedersächsischer Regionen – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen
Das Land Niedersachsen unterstützt Vorhaben in anerkannten Zukunftsregionen mit Zuschüssen aus EFRE- und ESF+-Mitteln.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 100.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände, gemeinnützige Einrichtungen und Betriebe sowie nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete juristische Personen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Zukunftsfähigkeit niedersächsischer Regionen
Wer kann Förderung der Zukunftsfähigkeit niedersächsischer Regionen beantragen?
Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Zukunftsfähigkeit niedersächsischer Regionen?
Förderbetrag: 25.000 € – 100.000 €. Förderquote: 40 %.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Zukunftsfähigkeit niedersächsischer Regionen?
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 25.000 € – 100.000 €
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Niedersachsen