Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen
Wenn Sie in einer anerkannten Zukunftsregion in Niedersachsen investive oder nichtinvestive Vorhaben umsetzen wollen, die in Einklang mit dem Zukunftskonzept dieser Region stehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 100.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und kommunale Anstalten, von Gebietskörperschaften mit der Wirtschafts- und/oder Beschäftigungsförderung betraute Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht, gemeinnützige Einrichtungen und Betriebe sowie nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete juristische Personen, Gesellschaften in mindestens mehrheitlich kommunalem Eigentum, Kooperationsverbünde aus Wissenschaft, Gebietskörperschaften und/oder gewerblichen Unternehmen, Stiftungen des öffentlichen Rechts, Kammern und Verbände, Universitäten und Hochschulen in staatlicher Verantwortung sowie staatlich anerkannte Hochschulen nach dem Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Forschungseinrichtungen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen das zu fördernde Vorhaben in dem Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) durchführen, für das Sie die Förderung beantragen.
Wenn Sie die Föderung für ein Vorhaben beantragen, das mit Regionen anderer Bundesländer umgesetzt wird, oder für ein transnationales Vorhaben mit Regionen aus anderen EU -Mitgliedstaaten, muss Ihr Vorhaben zur Umsetzung des jeweiligen Zukunftskonzepts der Zukunftsregion in dem ausgewählten Handlungsfeld und zur Erreichung der Ziele dieses Programms beitragen.
Planen Sie ein grenzübergreifendes Vorhaben, muss ein Ort der Durchführung des Vorhabens in Niedersachsen liegen.
Für außerhalb Niedersachsens durchgeführte Vorhaben(-teile) erhalten Sie nur dann eine Förderung, wenn sie der Umsetzung eines Zukunftskonzepts und den Zielen dieses Programms dienen.
Die Steuerungsgruppe der jeweiligen Zukunftsregion muss feststellen, dass für das zu fördernde Projekt keine Fachförderungen aus dem EFRE, dem ESF + oder dem ELER passend sind.
Bitte beachten Sie den Zweckbindungszeitraum für Infrastrukturen und produktive Investitionen von 5 Jahren.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung der Zukunftsfähigkeit niedersächsischer Regionen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenForschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Förderbetrag: 25.000 € – 100.000 €. Förderquote: 40 %.
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung. Quelle: foerderdatenbank.de.
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