Förderung der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in der öffentlichen Abwasserbeseitigung (RiLi Abwasser/WRRL) – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 17 Tagen
Wenn Sie in die kommunale Abwasserbeseitigung investieren, um den Nährstoff- und Schadstoffeintrag in Gewässer zu reduzieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 50.000 € – 500.000 €.
Frist und Status
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Aufgabenträger der öffentlichen Abwasserbeseitigung im Land Brandenburg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen eine wasserrechtliche Zulassung, Sanierungsanordnung oder Ordnungsverfügung vorlegen, die die Reduzierung von Stoffeinträgen in die Gewässer fordert.
Sie müssen zur Antragstellung alle notwendigen fachtechnischen Stellungnahmen, Genehmigungsplanungen und behördlichen Zulassungen vorlegen.
Wenn es mehrere Alternativen zur Umsetzung der Maßnahme gibt, müssen Sie die optimale Variante mittels dynamischer Kostenvergleichsrechnungen ermitteln.
Erforderliche Unterlagen
- wasserrechtliche Zulassung,Sanierungsanordnung oder Ordnungsverfügung,fachtechnische Stellungnahmen,Genehmigungsplanungen
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in der öffentlichen Abwasserbeseitigung (RiLi Abwasser/WRRL)
Wer kann Förderung der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in der öffentlichen Abwasserbeseitigung (RiLi Abwasser/WRRL) beantragen?
Kommune, Öffentliche Einrichtung
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in der öffentlichen Abwasserbeseitigung (RiLi Abwasser/WRRL)?
Förderbetrag: 50.000 € – 500.000 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Förderung der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in der öffentlichen Abwasserbeseitigung (RiLi Abwasser/WRRL) beantragen?
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Wer ist Fördergeber von Förderung der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in der öffentlichen Abwasserbeseitigung (RiLi Abwasser/WRRL)?
Fördergeber ist Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 50.000 € – 500.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Brandenburg