Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen planen, um die Attraktivität von Mittel- und Grundzentren in ländlichen Räumen zu erhalten oder zu steigern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommune.
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei 75.000 € – 300.000 €.
Anträge für die Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung oder Konkretisierung von Projektskizzen können Sie immer stellen.
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Zuwendungsempfänger sind Städte, Gemeinden und Samtgemeinden, in denen ein Grund- oder Mittelzentrum festgelegt ist.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss geeignet sein, die Attraktivität in Mittel- und Grundzentren in den ländlichen Räumen zu steigern oder die Urbanität dieser Zentren fördern.
Ihr Vorhaben muss sich außerdem dazu eignen, die Ziele der Regionalen Handlungsstrategie (RHS) des jeweiligen Amtes für regionale Landesentwicklung zu unterstützen.Im Fall von Beratung und Coaching müssen die Beraterinnen und Berater in den Expertenpool des Programms aufgenommen werden.Wenn Sie eine Förderung für investive und nichtinvestive Maßnahmen oder für Personalausgaben beantragen, müssen Sie bestimmte Qualitätskriterien (siehe Anlage der Richtlinie) beachten.Sie müssen die Zweckbindungsfristen von 5 Jahren nach Abschluss der Maßnahme für Gegenstände und von 10 Jahren für bauliche Maßnahmen beachten.
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Jetzt Projekt prüfenKommune
Förderbetrag: 75.000 € – 300.000 €. Förderquote: 60 %.
Anträge für die Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung oder Konkretisierung von Projektskizzen können Sie immer stellen.
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung. Quelle: foerderdatenbank.de.
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