Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen
Das Land Niedersachsen unterstützt beim Aufbau von Senioren- und Pflegestützpunkten sowie Seniorenstützpunkten mit Zuschüssen.
Antragsberechtigt sind: Landkreise, kreisfreie Städte, gemeinnützige Organisationen.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 40.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
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Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte sowie die Region Hannover, die Landeshauptstadt Hannover und die Stadt Göttingen, kreis- und regionsangehörige Städte, Gemeinden und Samtgemeinden sowie gemeinnützige rechtsfähige Personenvereinigungen des privaten Rechts, wenn das schriftliche Einverständnis der Landkreise und kreisfreien Städte vorliegt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die personellen und sachlichen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung Ihres Stützpunkts gewährleisten.
Sie müssen in Ihrem Stützpunkt regelmäßige feste Sprech- und Öffnungszeiten einrichten, die sich an den örtlichen Erfordernissen orientieren, sowie persönliche Beratung auch ohne vorherige Terminvereinbarung, Telefon- und E-Mail-Beratung sicherstellen.
Sie müssen über einen barrierefreien Zugang zu Ihren Räumlichkeiten verfügen.
Ihr Stützpunkt muss unter anderem folgende Angebots- und Aufgabenbereiche abdecken: neutrale Beratung und Information zu den spezialisierten Beratungs- und Hilfsangeboten vor Ort, Beratung über ehrenamtliche Angebote und Möglichkeiten des bürgerschaftlichen Engagements, Informationen über Veranstaltungen und Aktivitäten für ältere Menschen, vor allem auch Fortbildungsveranstaltungen im Bereich Digitalisierung, Erprobung digitaler Beratungsformate mit dem Ziel der Einführung, Öffentlichkeitsarbeit sowie unter anderem auch Wohnberatung (besonders auch im Technikbereich und vor allem aufsuchend), Auswahl, Vermittlung und Unterstützung von ehrenamtlichen Wohnberaterinnen und Wohnberatern und Unterstützung/Aufbau von Quartiers-/Nachbarschaftshilfe und -arbeit.
Sie müssen mit vor Ort bestehenden Strukturen, vor allem mit Freiwilligenagenturen, Mehrgenerationenhäusern und Seniorenvertretungen kooperieren.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenLandkreise, kreisfreie Städte, gemeinnützige Organisationen
Förderbetrag: bis 40.000 €. Förderquote: 80 %.
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.
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