Förderung der Seniorenberatung in den Senioren- und Pflegestützpunkten Niedersachsen (SPN) – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Das Land Niedersachsen unterstützt beim Aufbau von Senioren- und Pflegestützpunkten sowie Seniorenstützpunkten mit Zuschüssen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Landkreise, kreisfreie Städte, gemeinnützige Organisationen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 40.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte sowie die Region Hannover, die Landeshauptstadt Hannover und die Stadt Göttingen, kreis- und regionsangehörige Städte, Gemeinden und Samtgemeinden sowie gemeinnützige rechtsfähige Personenvereinigungen des privaten Rechts, wenn das schriftliche Einverständnis der Landkreise und kreisfreien Städte vorliegt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die personellen und sachlichen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung Ihres Stützpunkts gewährleisten.
Sie müssen in Ihrem Stützpunkt regelmäßige feste Sprech- und Öffnungszeiten einrichten, die sich an den örtlichen Erfordernissen orientieren, sowie persönliche Beratung auch ohne vorherige Terminvereinbarung, Telefon- und E-Mail-Beratung sicherstellen.
Sie müssen über einen barrierefreien Zugang zu Ihren Räumlichkeiten verfügen.
Ihr Stützpunkt muss unter anderem folgende Angebots- und Aufgabenbereiche abdecken: neutrale Beratung und Information zu den spezialisierten Beratungs- und Hilfsangeboten vor Ort, Beratung über ehrenamtliche Angebote und Möglichkeiten des bürgerschaftlichen Engagements, Informationen über Veranstaltungen und Aktivitäten für ältere Menschen, vor allem auch Fortbildungsveranstaltungen im Bereich Digitalisierung, Erprobung digitaler Beratungsformate mit dem Ziel der Einführung, Öffentlichkeitsarbeit sowie unter anderem auch Wohnberatung (besonders auch im Technikbereich und vor allem aufsuchend), Auswahl, Vermittlung und Unterstützung von ehrenamtlichen Wohnberaterinnen und Wohnberatern und Unterstützung/Aufbau von Quartiers-/Nachbarschaftshilfe und -arbeit.
Sie müssen mit vor Ort bestehenden Strukturen, vor allem mit Freiwilligenagenturen, Mehrgenerationenhäusern und Seniorenvertretungen kooperieren.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Seniorenberatung in den Senioren- und Pflegestützpunkten Niedersachsen (SPN)
Wer kann Förderung der Seniorenberatung in den Senioren- und Pflegestützpunkten Niedersachsen (SPN) beantragen?
Landkreise, kreisfreie Städte, gemeinnützige Organisationen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Seniorenberatung in den Senioren- und Pflegestützpunkten Niedersachsen (SPN)?
Förderbetrag: bis 40.000 €. Förderquote: 80 %.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Seniorenberatung in den Senioren- und Pflegestützpunkten Niedersachsen (SPN)?
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Niedersachsen
- → Fördermittel für Vereine
- → RIKA - Besondere Projekte
- → Förderfonds der Metropolregion Hamburg
- → Förderung von berufsbezogenen Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen für Erwerbstätige in der Primärproduktion der Land- oder Forstwirtschaft, im Gartenbau und weiterer Personen im ländlichen Raum (RL-BMQ-NI)
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 40.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Niedersachsen