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Förderung der Seniorenberatung in den Senioren- und Pflegestützpunkten Niedersachsen (SPN) – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Niedersachsen unterstützt beim Aufbau von Senioren- und Pflegestützpunkten sowie Seniorenstützpunkten mit Zuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Landkreise, kreisfreie Städte, gemeinnützige Organisationen.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie beim Aufbau von Senioren- und Pflegestützpunkten und von Seniorenstützpunkten. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen zur Einrichtung und zum Betrieb von Senioren- und Pflegestützpunkten (das sind Beratungsstellen, in denen die Aufgaben der Seniorenberatung und eines Pflegestützpunktes zusammengeführt werden) und Seniorenstützpunkten (das sind Beratungsstellen zur Seniorenberatung in Gebietskörperschaften, in denen kein Pflegestützpunkt besteht). Außerdem erhalten Sie eine Förderung für Projekte zur Digitalisierung der Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen und der Seniorenstützpunkte Niedersachsen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, als kommunale Gebietskörperschaft, die im Jahr der Antragstellung Bedarfsweisungen erhält, bekommen Sie bis zu 80 Prozent, höchstens aber EUR 40.000 pro Jahr. Ihre Sachausgaben dürfen 30 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben nicht übersteigen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 40.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte sowie die Region Hannover, die Landeshauptstadt Hannover und die Stadt Göttingen, kreis- und regionsangehörige Städte, Gemeinden und Samtgemeinden sowie gemeinnützige rechtsfähige Personenvereinigungen des privaten Rechts.

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Häufige Fragen zu Förderung der Seniorenberatung in den Senioren- und Pflegestützpunkten Niedersachsen (SPN)

Wer kann Förderung der Seniorenberatung in den Senioren- und Pflegestützpunkten Niedersachsen (SPN) beantragen?

Landkreise, kreisfreie Städte, gemeinnützige Organisationen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Seniorenberatung in den Senioren- und Pflegestützpunkten Niedersachsen (SPN)?

Förderbetrag: bis 40.000 €. Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Seniorenberatung in den Senioren- und Pflegestützpunkten Niedersachsen (SPN)?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 40.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen