Förderung der Seniorenberatung in den Senioren- und Pflegestützpunkten Niedersachsen (SPN) – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Niedersachsen unterstützt beim Aufbau von Senioren- und Pflegestützpunkten sowie Seniorenstützpunkten mit Zuschüssen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Landkreise, kreisfreie Städte, gemeinnützige Organisationen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 40.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte sowie die Region Hannover, die Landeshauptstadt Hannover und die Stadt Göttingen, kreis- und regionsangehörige Städte, Gemeinden und Samtgemeinden sowie gemeinnützige rechtsfähige Personenvereinigungen des privaten Rechts.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Seniorenberatung in den Senioren- und Pflegestützpunkten Niedersachsen (SPN)
Wer kann Förderung der Seniorenberatung in den Senioren- und Pflegestützpunkten Niedersachsen (SPN) beantragen?
Landkreise, kreisfreie Städte, gemeinnützige Organisationen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Seniorenberatung in den Senioren- und Pflegestützpunkten Niedersachsen (SPN)?
Förderbetrag: bis 40.000 €. Förderquote: 80 %.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Seniorenberatung in den Senioren- und Pflegestützpunkten Niedersachsen (SPN)?
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 40.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Niedersachsen