Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie innovative regionale Konzepte zu strukturverbessernden Maßnahmen entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Regionalforen, Zweckverbände, Regionalmanagementgesellschaften.
Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000 €.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Regionalforen, Zweckverbände und Regionalmanagementgesellschaften.
Die Förderung integrierter regionaler Innovations- und Entwicklungskonzepte ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Besonders gefördert werden Maßnahmen in den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und den Vorranggebieten des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung.Die integrierten regionalen Innovations- und Entwicklungskonzepte müssen eigenverantwortlich von Regionalforen erarbeitet werden, in denen unterschiedliche regionale Akteure, zum Beispiel aus Kommunen, Kammern und Verbänden, zusammenarbeiten.In Ihrem Innovations- und Entwicklungskonzept müssen Sie vorhandene Konzepte integrieren und den ressourcenschonenden Umgang mit der Umwelt berücksichtigen.Bitte beachten Sie die Allgemeinen Förderbestimmungen zur Förderung der regionalen Entwicklung.
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Jetzt Projekt prüfenRegionalforen, Zweckverbände, Regionalmanagementgesellschaften
Förderbetrag: bis 100.000 €. Förderquote: 75 %.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.
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