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Antrag möglichZuschuss

Förderung der Niederlassung von Zahnärztinnen und Zahnärzten im ländlichen Raum – Förderung in Thüringen

Fördergeber: Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Zahnärztin oder Zahnarzt eine Praxis im ländlichen Raum eröffnen beziehungsweise übernehmen möchten oder Ihre Praxis barrierefrei gestalten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Zahnärztinnen, Zahnärzte, Kieferorthopädinnen, Kieferorthopäden.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Thüringen unterstützt Ihre Niederlassung als Zahnärztin oder Zahnarzt im ländlichen Raum. Sie als Zahnärztin oder Zahnarzt und auch als Zahnärztliches Medizinisches Versorgungszentrum erhalten die Förderung für Investitionen im Rahmen einer Neugründung oder Übernahme einer Zahnarztraxis und/oder Zweig- beziehungsweise Zahnarztfilialpraxis und für Vorhaben zum Ausbau der Barrierefreiheit. Auch als Kieferorthopädin oder Kieferorthopäde werden Sie gefördert. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses für die Neugründung oder Übernahme einer Zahnarztpraxis beträgt bis zu EUR 40.000 für Investitionen in einer Gemeinde unter 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern,bis zu EUR 30.000 für Investitionen in einer Gemeinde mit 15.000 bis unter 30.000 Einwohnerinnen und Einwohnern,bis zu EUR 20.000 für Investitionen in einer Gemeinde mit 30.000 bis 45.000 Einwohnerinnen und Einwohnern je vollem Vertragsarztsitz. Bei Neugründung oder Übernahme einer Zweig- beziehungsweise Zahnarztfilialpraxis in einer Gemeinde unter 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern beträgt die Höhe des Zuschusses für Investitionen bis zu EUR 20.000. Für Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit erhalten Sie bis zu EUR 5.000. Reichen Sie Ihren Antrag bitte schriftlich beim Thüringer Landesverwaltungsamt ein.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 40.000 €.

Frist und Status

Anträge sind jederzeit möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Zahnärztinnen und Zahnärzte wie auch Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden als natürliche Personen, die im Rahmen der ambulanten vertragszahnärztlichen Versorgung durch Neugründung oder Übernahme einer Zahnarztpraxis niederlassen und/oder eine Zweig- beziehungsweise Filialpraxis gründen oder übernehmen, sowieTräger von Zahnärztlichen Medizinischen Versorgungszentren, die im Rahmen der ambulanten vertragszahnärztlichen Versorgung eine Zweig- oder Filialpraxis gründen beziehungsweise übernehmen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie benötigen die Zustimmung des Zulassungsausschusses für Zahnärzte hinsichtlich der Praxisneugründung oder Übernahme eines Vertragsarztsitzes beziehungsweise die Genehmigung einer Zweig- oder Filialpraxis durch die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KVT).Ihre Praxis muss sich in einer Gemeinde des Freistaats Thüringen befinden,Die Gemeinde, in der Sie die Praxis gründen, darf nicht in einem von der KVT für die ärztliche Niederlassung gesperrten Planungsbereich liegen.

Das ist nicht der Fall, wenn eine in absehbarer Zeit drohende Unterversorgung oder ein festgestellter lokaler Versorgungsbedarf vorliegt.Sie müssen sich verpflichten, die Niederlassung für mindestens 60 Monate aufrechtzuerhalten und dort die zahnärztliche Tätigkeit in diesem Zeitraum auch tatsächlich auszuüben.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung,Zustimmung des Zulassungsausschusses,Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung der Niederlassung von Zahnärztinnen und Zahnärzten im ländlichen Raum"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Förderung der Niederlassung von Zahnärztinnen und Zahnärzten im ländlichen Raum

Wer kann Förderung der Niederlassung von Zahnärztinnen und Zahnärzten im ländlichen Raum beantragen?

Zahnärztinnen, Zahnärzte, Kieferorthopädinnen, Kieferorthopäden

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Niederlassung von Zahnärztinnen und Zahnärzten im ländlichen Raum?

Förderbetrag: 5.000 € – 40.000 €.

Bis wann kann man Förderung der Niederlassung von Zahnärztinnen und Zahnärzten im ländlichen Raum beantragen?

Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Niederlassung von Zahnärztinnen und Zahnärzten im ländlichen Raum?

Fördergeber ist Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Fördermittel Thüringen
  • → Alle Fördermittel im Überblick
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  • → House of Resources Thüringen

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 40.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Thüringen

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