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Natürliches Erbe - Förderung für Landeseinrichtungen (ELER) 2024 – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Förderprogramm zur Unterstützung von Landeseinrichtungen im Rahmen des ELER.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Landeseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm 'Natürliches Erbe' richtet sich an Landeseinrichtungen und bietet finanzielle Unterstützung im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV).

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Natürliches Erbe - Förderung für Landeseinrichtungen (ELER) 2024"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Natürliches Erbe - Förderung für Landeseinrichtungen (ELER) 2024

Wer kann Natürliches Erbe - Förderung für Landeseinrichtungen (ELER) 2024 beantragen?

Landeseinrichtungen

Wer ist Fördergeber von Natürliches Erbe - Förderung für Landeseinrichtungen (ELER) 2024?

Fördergeber ist Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV). Quelle: ilb_brandenburg.

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