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Natürliches Erbe - Förderung für Landeseinrichtungen (ELER) 2024 – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen

Das Programm fördert Landeseinrichtungen im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Landeseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm 'Natürliches Erbe' unterstützt Landeseinrichtungen bei Projekten, die zur Erhaltung und Entwicklung des natürlichen Erbes beitragen. Es richtet sich an verschiedene Institutionen und fördert Maßnahmen, die im Einklang mit den Zielen des ELER stehen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg).

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Häufige Fragen zu Natürliches Erbe - Förderung für Landeseinrichtungen (ELER) 2024

Wer kann Natürliches Erbe - Förderung für Landeseinrichtungen (ELER) 2024 beantragen?

Landeseinrichtungen

Wer ist Fördergeber von Natürliches Erbe - Förderung für Landeseinrichtungen (ELER) 2024?

Fördergeber ist ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg). Quelle: ilb_brandenburg.

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