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Antrag möglichDarlehen

Darlehen für Investitionen im ländlichen Raum – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen

Förderung von Darlehen für Investitionen zur Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen im ländlichen Raum.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: kleine und mittlere Unternehmen, sonstige Antragsteller im ländlichen Raum, Gemeinden, Gemeindeverbände, Wasser- und Bodenverbände, Vereine, gemeinnützige Organisationen, Bürgerinitiativen, natürliche Personen.

Was wird gefördert?

Sie können ein Darlehen für Investitionen erhalten, die zur Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen sowie der Infrastruktur ländlicher Räume beitragen. Mit dem Darlehen können Sie folgende Vorhaben finanzieren: Investitionen in die Verbesserung ländlicher Infrastruktur, Investitionen in den ländlichen Tourismus, Investitionen in ländliches Wohnen, Arbeiten und Leben sowie Investitionen in Einkommensdiversifizierung. Die Investitionen müssen im ländlichen Raum erfolgen, d.h. in Städten und Gemeinden bis 50.000 Einwohner außerhalb von Verdichtungsgebieten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2030.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR).

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Die Investitionen müssen im ländlichen Raum erfolgen, d.h.

in Städten und Gemeinden bis 50.000 Einwohner außerhalb von Verdichtungsgebieten.

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Häufige Fragen zu Darlehen für Investitionen im ländlichen Raum

Wer kann Darlehen für Investitionen im ländlichen Raum beantragen?

kleine und mittlere Unternehmen, sonstige Antragsteller im ländlichen Raum, Gemeinden, Gemeindeverbände, Wasser- und Bodenverbände, Vereine, gemeinnützige Organisationen, Bürgerinitiativen, natürliche Personen

Wie hoch ist die Förderung bei Darlehen für Investitionen im ländlichen Raum?

Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Darlehen für Investitionen im ländlichen Raum beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2030.

Wer ist Fördergeber von Darlehen für Investitionen im ländlichen Raum?

Fördergeber ist Landwirtschaftliche Rentenbank (LR). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 10.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Antragsfrist
31. Dezember 2030
Förderregion
Bundesweit

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