Fördergeber: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen
Förderung von Darlehen für Investitionen zur Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen im ländlichen Raum.
Antragsberechtigt sind: kleine und mittlere Unternehmen, sonstige Antragsteller im ländlichen Raum, Gemeinden, Gemeindeverbände, Wasser- und Bodenverbände, Vereine, gemeinnützige Organisationen, Bürgerinitiativen, natürliche Personen.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2030.
Fördergeber und Antragstelle: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR).
Die Investitionen müssen im ländlichen Raum erfolgen, d.h.
in Städten und Gemeinden bis 50.000 Einwohner außerhalb von Verdichtungsgebieten.
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Jetzt Projekt prüfenkleine und mittlere Unternehmen, sonstige Antragsteller im ländlichen Raum, Gemeinden, Gemeindeverbände, Wasser- und Bodenverbände, Vereine, gemeinnützige Organisationen, Bürgerinitiativen, natürliche Personen
Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2030.
Fördergeber ist Landwirtschaftliche Rentenbank (LR). Quelle: nrwbank.
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