Neulandgewinner – Förderung von Initiativen in ländlichen Regionen – Förderung in ["Bundesweit"]
Fördergeber: Thünen Institut für Regionalentwicklung e.V.
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen
Thünen Institut fördert ländliche Initiativen mit individuellem Coaching und bis zu 50.000 Euro über zwei Jahre.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: gemeinnuetzig, Initiativen, verein.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Thünen Institut für Regionalentwicklung e.V..
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „thuenen_neulandgewinner“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Neulandgewinner – Förderung von Initiativen in ländlichen Regionen
Wer kann Neulandgewinner – Förderung von Initiativen in ländlichen Regionen beantragen?
gemeinnuetzig, Initiativen, verein
Wie hoch ist die Förderung bei Neulandgewinner – Förderung von Initiativen in ländlichen Regionen?
Förderbetrag: bis 50.000 €.
Bis wann kann man Neulandgewinner – Förderung von Initiativen in ländlichen Regionen beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Neulandgewinner – Förderung von Initiativen in ländlichen Regionen?
Fördergeber ist Thünen Institut für Regionalentwicklung e.V.. Quelle: neulandgewinner.de.
Ist Neulandgewinner – Förderung von Initiativen in ländlichen Regionen mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Neulandgewinner – Förderung von Initiativen in ländlichen Regionen zur Gruppe „thuenen_neulandgewinner". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 50.000 €
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- ["Bundesweit"]