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Förderung der Neuen Musik und anderer Musikrichtungen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Gefördert werden Projekte und Stipendien in den Bereichen Neue Musik, Alte Musik, Jazz und Chormusik.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Künstler und Kulturschaffende im Bereich Musik.

Was wird gefördert?

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt fördert Projekte und Stipendien der Neuen Musik (Klangkunst, Echtzeit/Composer-Performer, Komponierte Musik), der Alten Musik, des Jazz und der Chormusik. Die Förderung umfasst sowohl infrastrukturelle Maßnahmen als auch spezifische Programme wie Arbeitsstipendien und Projektförderungen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

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Häufige Fragen zu Förderung der Neuen Musik und anderer Musikrichtungen

Wer kann Förderung der Neuen Musik und anderer Musikrichtungen beantragen?

Künstler und Kulturschaffende im Bereich Musik

Wer ist Fördergeber von Förderung der Neuen Musik und anderer Musikrichtungen?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: senkult_berlin.

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