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Förderprogramme für Musikprojekte – Förderung in Berlin

Fördergeber: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Gefördert werden Projekte und Stipendien in den Bereichen Neue Musik, Alte Musik, Jazz und Chormusik.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Musikschaffende, Künstler, Kulturschaffende.

Was wird gefördert?

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bietet Förderprogramme für Projekte und Stipendien der Neuen Musik (Klangkunst, Echtzeit/Composer-Performer, Komponierte Musik), der Alten Musik, des Jazz und der Chormusik. Die Musicboard Berlin GmbH fördert die vielfältigen populären Musikszenen in Berlin und unterstützt Projekte sowie infrastrukturelle Maßnahmen zur Stärkung der kulturellen und kreativwirtschaftlichen Strahlkraft Berlins.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Förderprogramme für Musikprojekte

Wer kann Förderprogramme für Musikprojekte beantragen?

Musikschaffende, Künstler, Kulturschaffende

Wer ist Fördergeber von Förderprogramme für Musikprojekte?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: senkult_berlin.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Berlin