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Förderung der Neuen Musik und anderer Musikrichtungen – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Gefördert werden Projekte und Stipendien in den Bereichen Neue Musik, Alte Musik, Jazz und Chormusik.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Künstler und Kulturschaffende im Bereich Musik.
Was wird gefördert?
Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt fördert Projekte und Stipendien der Neuen Musik (Klangkunst, Echtzeit/Composer-Performer, Komponierte Musik), der Alten Musik, des Jazz und der Chormusik. Die Förderung umfasst sowohl infrastrukturelle Maßnahmen als auch spezifische Programme wie Arbeitsstipendien und Projektförderungen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Neuen Musik und anderer Musikrichtungen
Wer kann Förderung der Neuen Musik und anderer Musikrichtungen beantragen?
Künstler und Kulturschaffende im Bereich Musik
Wer ist Fördergeber von Förderung der Neuen Musik und anderer Musikrichtungen?
Fördergeber ist Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: senkult_berlin.
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