Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Kommune Vorhaben zur nachhaltigen Gestaltung Ihrer Stadtstruktur planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommunen.
Die Förderquote beträgt 66.67 %.
Das Antragsverfahren ist zweistufig.
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Gemeinden über 6.000 Einwohnerinnen und Einwohner, Gemeinden über 2.000 bis 6.000 Einwohnerinnen und Einwohner, die nicht dem Anwendungsbereich der Dorfentwicklung zugeordnet sind, sowie kommunale Zweck- und Planungsverbände.
Die Gemeinden können Fördermittel an Dritte weiterleiten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Gesamtmaßnahme muss in ein Städtebauförderprogramm aufgenommen worden sein und ihr Gebiet muss abgegrenzt sein.Sie als antragstellende Gemeinde müssen für das jeweilige Gebiet spätestens ein Jahr nach der Aufnahme in das Förderprogramm ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept aufstellen, in dem die Ziele, Strategien und Einzelmaßnahmen sowie eine Frist für die Durchführung der Gesamtmaßnahme dargestellt sind.Spätestens ein Jahr nach der Aufnahme in das Förderprogramm müssen Sie eine Steuerungsstruktur aufbauen, in der die erforderlichen stadtplanerischen, sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Kompetenzen vertreten sind.Der Förderzeitraum der Gesamtmaßnahme soll normalerweise 10 Jahre nicht überschreiten.Beachten Sie bitte die für die jeweiligen Vorhaben geltenden Zweckbindungsfristen.
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Förderquote: 66.67 %.
Das Antragsverfahren ist zweistufig.
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.
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