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Antrag möglichZuschuss

Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen in Gebieten der integrierten Stadtteilentwicklung – Förderung in Hamburg

Fördergeber: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 69 Tagen

Das Land Hamburg unterstützt Sie bei der Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnraum in Gebieten der integrierten Stadtteilentwicklung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Privatpersonen.

Was wird gefördert?

Das Land Hamburg unterstützt Sie bei umfassenden Energiespar-, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Wohngebäuden in Gebieten der integrierten Stadtteilentwicklung. Sie können Baukosten- und Mietzuschüsse erhalten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

Frist und Status

Antragstellung vor Beginn der Maßnahme erforderlich

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Erbbauberechtigte.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Vorgaben zum Fassadenkonzept (Qualitätssicherung Backstein) einhalten.

Sie lassen für Ihr Objekt eine Energieberatung durchführen.

Sie müssen die Einhaltung der jeweiligen energetischen Anforderungen durch einen von der IFB Hamburg autorisierten energetischen Qualitätssicherer feststellen lassen (Qualitätssicherung Energie).

Sie müssen die Regelungen für Belegungs- und Mietpreisbindung beachten.

Ihre Mieterinnen und Mieter müssen dem Modernisierungsvorhaben zustimmen.

Sie müssen über die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit verfügen und die ordnungsmäßige und wirtschaftliche Durchführung des Bauvorhabens sichern.

Während des Bindungszeitraums dürfen Sie an den Wohnungen des geförderten Objekts kein Wohnungseigentum begründen.

Sie müssen die Gesamtfinanzierung sicherstellen und mindestens 15 Prozent der festgestellten förderfähigen Kosten durch Eigenmittel finanzieren.

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Häufige Fragen zu Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen in Gebieten der integrierten Stadtteilentwicklung

Wer kann Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen in Gebieten der integrierten Stadtteilentwicklung beantragen?

Unternehmen, Privatpersonen

Bis wann kann man Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen in Gebieten der integrierten Stadtteilentwicklung beantragen?

Antragstellung vor Beginn der Maßnahme erforderlich

Wer ist Fördergeber von Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen in Gebieten der integrierten Stadtteilentwicklung?

Fördergeber ist Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg). Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Förderung der Umstellungsbereitschaft auf den ökologischen Landbau

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