Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Finanzierung von Personalkosten für sozialpädagogische Fachkräfte in der Jugendsozialarbeit an Schulen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen, Kommunen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 16.700 € – 16.700 €.
Frist und Status
Anträge müssen bis zum 31.7. eines Jahres eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Träger öffentlicher Schulen.
Die Jugendsozialarbeit muss an der Schule verortet sein und in Abstimmung mit dem Schulträger, dem Jugendamt und der Schule erfolgen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen
Wer kann Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen beantragen?
Öffentliche Einrichtungen, Kommunen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen?
Förderbetrag: 16.700 € – 16.700 €.
Bis wann kann man Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen beantragen?
Anträge müssen bis zum 31.7. eines Jahres eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen?
Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 16.700 € – 16.700 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg