Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Finanzierung von Personalkosten für sozialpädagogische Fachkräfte in der Jugendsozialarbeit an Schulen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen, Kommunen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 16.700 € – 16.700 €.
Frist und Status
Anträge müssen bis zum 31.7. eines Jahres eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Träger öffentlicher Schulen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie stellen sicher, dass die Jugendsozialarbeit unter Berücksichtigung des jeweiligen Bedarfs und der vorhandenen Ressourcen vor Ort insbesondere die folgenden Aufgaben wahrnimmt: Einzelfallhilfe und Beratung, sozialpädagogische Gruppenarbeit, Arbeit mit Schulklassen und die Durchführung von Projekten, innerschulische und außerschulische Vernetzung und Gemeinwesenarbeit sowie offene Angebote für alle junge Menschen der Schule.
Die Jugendsozialarbeit ist an der Schule verortet.
Die Jugendsozialarbeit an der Schule erfolgt in Abstimmung und Kooperation mit dem Schulträger, dem Jugendamt und der Schule.
Sie setzen die Fachkraft an einer bis maximal 2 Schulen ein.
Die einzusetzende Schulsozialarbeiterin oder der Sozialarbeiter verfügt über die notwendige berufliche Qualifikation.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Stellen und Stellenanteile mit fachlicher Leitungstätigkeit, einschlägig vorbestrafte Personen, Jugendberufshelferinnen und Jugendberufshelfer.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen
Wer kann Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen beantragen?
Öffentliche Einrichtungen, Kommunen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen?
Förderbetrag: 16.700 € – 16.700 €.
Bis wann kann man Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen beantragen?
Anträge müssen bis zum 31.7. eines Jahres eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen?
Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Baden-Württemberg
- → Fördermittel für Kommunen
- → Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO) im Digitalen Knoten Stuttgart
- → Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen
- → Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 16.700 € – 16.700 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg