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Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Finanzierung von Personalkosten für sozialpädagogische Fachkräfte in der Jugendsozialarbeit an Schulen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen, Kommunen.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Finanzierung Ihrer Personalkosten von qualifizierten sozialpädagogischen Fachkräften, wenn Sie Maßnahmen der Jugendsozialarbeit an Schulen planen. Sie bekommen die Förderung für Vorhaben, die dazu beitragen, soziale Benachteiligungen unter den jungen Menschen auszugleichen, die jungen Menschen bei der Bewältigung individueller Problemlagen besser zu unterstützen und unter dem Aspekt der Sozialraumorientierung die besonderen Bedingungen und Bedürfnisse vor Ort im Sinne der Kinder und Jugendlichen zu berücksichtigen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 16.700 pro Vollzeitstelle, bei Teilzeitkräften entsprechend reduziert. Richten Sie Ihren Antrag für das darauffolgende Schuljahr bitte vor Beginn der Maßnahme bis zum 31.7. eines Jahres an den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 16.700 € – 16.700 €.

Frist und Status

Anträge müssen bis zum 31.7. eines Jahres eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Träger öffentlicher Schulen.

Die Jugendsozialarbeit muss an der Schule verortet sein und in Abstimmung mit dem Schulträger, dem Jugendamt und der Schule erfolgen.

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Häufige Fragen zu Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen

Wer kann Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen beantragen?

Öffentliche Einrichtungen, Kommunen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen?

Förderbetrag: 16.700 € – 16.700 €.

Bis wann kann man Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen beantragen?

Anträge müssen bis zum 31.7. eines Jahres eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen?

Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
16.700 € – 16.700 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg