Fördergeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen
Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Finanzierung von Personalkosten für sozialpädagogische Fachkräfte in der Jugendsozialarbeit an Schulen.
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen, Kommunen.
Der Förderbetrag liegt bei 16.700 €.
Anträge müssen bis zum 31.7. eines Jahres eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
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Antragsberechtigt sind Träger öffentlicher Schulen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie stellen sicher, dass die Jugendsozialarbeit unter Berücksichtigung des jeweiligen Bedarfs und der vorhandenen Ressourcen vor Ort insbesondere die folgenden Aufgaben wahrnimmt: Einzelfallhilfe und Beratung, sozialpädagogische Gruppenarbeit, Arbeit mit Schulklassen und die Durchführung von Projekten, innerschulische und außerschulische Vernetzung und Gemeinwesenarbeit sowie offene Angebote für alle junge Menschen der Schule.
Die Jugendsozialarbeit ist an der Schule verortet.
Die Jugendsozialarbeit an der Schule erfolgt in Abstimmung und Kooperation mit dem Schulträger, dem Jugendamt und der Schule.
Sie setzen die Fachkraft an einer bis maximal 2 Schulen ein.
Die einzusetzende Schulsozialarbeiterin oder der Sozialarbeiter verfügt über die notwendige berufliche Qualifikation.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Stellen und Stellenanteile mit fachlicher Leitungstätigkeit, einschlägig vorbestrafte Personen, Jugendberufshelferinnen und Jugendberufshelfer.
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Jetzt Projekt prüfenÖffentliche Einrichtungen, Kommunen
Förderbetrag: 16.700 €.
Anträge müssen bis zum 31.7. eines Jahres eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
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