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Antrag möglichZuschuss

Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen

Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Finanzierung von Personalkosten für sozialpädagogische Fachkräfte in der Jugendsozialarbeit an Schulen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen, Kommunen.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Finanzierung Ihrer Personalkosten von qualifizierten sozialpädagogischen Fachkräften, wenn Sie Maßnahmen der Jugendsozialarbeit an Schulen planen. Sie bekommen die Förderung für Vorhaben, die dazu beitragen, soziale Benachteiligungen unter den jungen Menschen auszugleichen, die jungen Menschen bei der Bewältigung individueller Problemlagen besser zu unterstützen und unter dem Aspekt der Sozialraumorientierung die besonderen Bedingungen und Bedürfnisse vor Ort im Sinne der Kinder und Jugendlichen zu berücksichtigen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 16.700 pro Vollzeitstelle, bei Teilzeitkräften entsprechend reduziert. Richten Sie Ihren Antrag für das darauffolgende Schuljahr bitte vor Beginn der Maßnahme bis zum 31.7. eines Jahres an den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 16.700 €.

Frist und Status

Anträge müssen bis zum 31.7. eines Jahres eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Träger öffentlicher Schulen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie stellen sicher, dass die Jugendsozialarbeit unter Berücksichtigung des jeweiligen Bedarfs und der vorhandenen Ressourcen vor Ort insbesondere die folgenden Aufgaben wahrnimmt: Einzelfallhilfe und Beratung, sozialpädagogische Gruppenarbeit, Arbeit mit Schulklassen und die Durchführung von Projekten, innerschulische und außerschulische Vernetzung und Gemeinwesenarbeit sowie offene Angebote für alle junge Menschen der Schule.

Die Jugendsozialarbeit ist an der Schule verortet.

Die Jugendsozialarbeit an der Schule erfolgt in Abstimmung und Kooperation mit dem Schulträger, dem Jugendamt und der Schule.

Sie setzen die Fachkraft an einer bis maximal 2 Schulen ein.

Die einzusetzende Schulsozialarbeiterin oder der Sozialarbeiter verfügt über die notwendige berufliche Qualifikation.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Stellen und Stellenanteile mit fachlicher Leitungstätigkeit, einschlägig vorbestrafte Personen, Jugendberufshelferinnen und Jugendberufshelfer.

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Häufige Fragen zu Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen

Wer kann Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen beantragen?

Öffentliche Einrichtungen, Kommunen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen?

Förderbetrag: 16.700 €.

Bis wann kann man Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen beantragen?

Anträge müssen bis zum 31.7. eines Jahres eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen?

Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Baden-Württemberg
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes
  • → Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser
  • → Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO) im Digitalen Knoten Stuttgart

Auf einen Blick

Förderbetrag
16.700 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg

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