VeröffentlichtZuschuss

Förderung der Gründung und des Betriebs von Energieagenturen – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen

Die Förderung unterstützt Kommunen bei der Gründung und dem Betrieb von Energieagenturen in Bayern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt die Gründung und den Betrieb regionaler Energieagenturen durch eine oder mehrere kommunale Gebietskörperschaften. Sie bekommen die Förderung für die in den ersten 5 Betriebsjahren anfallenden Personal- und Sachkosten der neu gegründeten Energieagentur sowie die Kosten für externe Coaching- und Beratungsleistungen. Die Höhe des Zuschusses ist degressiv gestaffelt und beträgt in den ersten 5 Jahren nach Gründung der Energieagentur im 1. Jahr bis zu 70 Prozent, im 2. Jahr bis zu 60 Prozent, im 3. Jahr bis zu 50 Prozent, im 4. Jahr bis zu 40 Prozent und im 5. Jahr bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch insgesamt höchstens EUR 200.000. Zusätzlich bekommen Sie für externe Coaching-Leistungen einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der anfallenden Ausgaben, jedoch maximal EUR 15.000, externe Beratungsleistungen einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der anfallenden Ausgaben, jedoch maximal EUR 10.000.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 200.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften in Bayern.

Der Sitz der zu gründenden Energieagentur muss in einer Planungsregion liegen, in der noch kein ausreichendes Angebot an kommunalen Energieagenturen vorhanden ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Stellungnahmen der regionalen Selbstverwaltungsorganisationen,Vollmacht bei mehreren Antragstellern

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung der Gründung und des Betriebs von Energieagenturen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Förderung der Gründung und des Betriebs von Energieagenturen

Wer kann Förderung der Gründung und des Betriebs von Energieagenturen beantragen?

Kommunen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Gründung und des Betriebs von Energieagenturen?

Förderbetrag: bis 200.000 €. Förderquote: 70 %.

Bis wann kann man Förderung der Gründung und des Betriebs von Energieagenturen beantragen?

Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Gründung und des Betriebs von Energieagenturen?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 200.000 €
Förderquote
70 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern