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Förderung der Gründung und des Betriebs von Energieagenturen – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 103 Tagen

Wenn Sie als Kommune oder mit mehreren Kommunen zusammen eine Energieagentur in Bayern gründen und betreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt die Gründung und den Betrieb regionaler Energieagenturen durch eine oder mehrere kommunale Gebietskörperschaften. Sie bekommen die Förderung für die in den ersten 5 Betriebsjahren anfallenden Personal- und Sachkosten der neu gegründeten Energieagentur sowie die Kosten für externe Coaching - und Beratungsleistungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist degressiv gestaffelt und beträgt in den ersten 5 Jahren nach Gründung der Energieagentur im 1. Jahr bis zu 70 Prozent, im 2. Jahr bis zu 60 Prozent, im 3. Jahr bis zu 50 Prozent, im 4. Jahr bis zu 40 Prozent und im 5. Jahr bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch insgesamt höchstens EUR 200.000. Zusätzlich bekommen Sie für externe Coaching -Leistungen einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der anfallenden Ausgaben, jedoch maximal EUR 15.000, externe Beratungsleistungen einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der anfallenden Ausgaben, jedoch maximal EUR 10.000. Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und zusammen mit den Stellungnahmen der regionalen Selbstverwaltungsorganisationen an die Regierung, in deren Bezirk Sie das Vorhaben durchführen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 200.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften in Bayern.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Der Sitz der zu gründenden Energieagentur muss in einer Planungsregion liegen, in der noch kein ausreichendes Angebot an kommunalen Energieagenturen vorhanden ist.

Normalerweise ist der Bedarf bei bis zu 2 Energieagenturen gedeckt.

In Planungsregionen mit einer Bevölkerung von mehr als 1 Million Einwohnerinnen und Einwohnern kann eine höhere Anzahl erforderlich sein.

Sie müssen den dem Förderzweck entsprechenden Bestand der Energieagentur für mindestens 6 Jahre garantieren.

Zu den Aufgaben Ihrer Energieagentur gehören produkt- und anbieterneutrale Beratungen von Bürgerinnen und Bürgern, Handwerk, Handel, Industrie und Kommunen über konkrete Handlungsmöglichkeiten, insbesondere kostenfreie Erstberatungen zum Abbau bestehender Hemmschwellen sowie die Teilnahme an kommunalen/regionalen Aktionen und am Erfahrungsaustausch regionaler Energieagenturen.

Die Selbstbeteiligung einer oder mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften an dem Gründungsvorhaben muss insgesamt über 50 Prozent betragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Stellungnahmen der regionalen Selbstverwaltungsorganisationen,Vollmacht bei mehreren Antragstellern

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderung der Gründung und des Betriebs von Energieagenturen

Wer kann Förderung der Gründung und des Betriebs von Energieagenturen beantragen?

Kommunen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Gründung und des Betriebs von Energieagenturen?

Förderbetrag: bis 200.000 €. Förderquote: 70 %.

Bis wann kann man Förderung der Gründung und des Betriebs von Energieagenturen beantragen?

Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Gründung und des Betriebs von Energieagenturen?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 200.000 €
Förderquote
70 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern