Förderung der Gründung und des Betriebs von Energieagenturen – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen
Die Förderung unterstützt Kommunen bei der Gründung und dem Betrieb von Energieagenturen in Bayern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 200.000 €.
Frist und Status
Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften in Bayern.
Der Sitz der zu gründenden Energieagentur muss in einer Planungsregion liegen, in der noch kein ausreichendes Angebot an kommunalen Energieagenturen vorhanden ist.
Erforderliche Unterlagen
- Stellungnahmen der regionalen Selbstverwaltungsorganisationen,Vollmacht bei mehreren Antragstellern
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Gründung und des Betriebs von Energieagenturen
Wer kann Förderung der Gründung und des Betriebs von Energieagenturen beantragen?
Kommunen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Gründung und des Betriebs von Energieagenturen?
Förderbetrag: bis 200.000 €. Förderquote: 70 %.
Bis wann kann man Förderung der Gründung und des Betriebs von Energieagenturen beantragen?
Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Gründung und des Betriebs von Energieagenturen?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 200.000 €
- Förderquote
- 70 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern