Förderung der Gründung und des Betriebs von Energieagenturen – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 103 Tagen
Wenn Sie als Kommune oder mit mehreren Kommunen zusammen eine Energieagentur in Bayern gründen und betreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 200.000 €.
Frist und Status
Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften in Bayern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Der Sitz der zu gründenden Energieagentur muss in einer Planungsregion liegen, in der noch kein ausreichendes Angebot an kommunalen Energieagenturen vorhanden ist.
Normalerweise ist der Bedarf bei bis zu 2 Energieagenturen gedeckt.
In Planungsregionen mit einer Bevölkerung von mehr als 1 Million Einwohnerinnen und Einwohnern kann eine höhere Anzahl erforderlich sein.
Sie müssen den dem Förderzweck entsprechenden Bestand der Energieagentur für mindestens 6 Jahre garantieren.
Zu den Aufgaben Ihrer Energieagentur gehören produkt- und anbieterneutrale Beratungen von Bürgerinnen und Bürgern, Handwerk, Handel, Industrie und Kommunen über konkrete Handlungsmöglichkeiten, insbesondere kostenfreie Erstberatungen zum Abbau bestehender Hemmschwellen sowie die Teilnahme an kommunalen/regionalen Aktionen und am Erfahrungsaustausch regionaler Energieagenturen.
Die Selbstbeteiligung einer oder mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften an dem Gründungsvorhaben muss insgesamt über 50 Prozent betragen.
Erforderliche Unterlagen
- Stellungnahmen der regionalen Selbstverwaltungsorganisationen,Vollmacht bei mehreren Antragstellern
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Gründung und des Betriebs von Energieagenturen
Wer kann Förderung der Gründung und des Betriebs von Energieagenturen beantragen?
Kommunen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Gründung und des Betriebs von Energieagenturen?
Förderbetrag: bis 200.000 €. Förderquote: 70 %.
Bis wann kann man Förderung der Gründung und des Betriebs von Energieagenturen beantragen?
Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Gründung und des Betriebs von Energieagenturen?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 200.000 €
- Förderquote
- 70 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern