Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 12 Tagen
Wenn Sie als Kommune oder mit mehreren Kommunen zusammen eine Energieagentur in Bayern gründen und betreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommunen.
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 200.000 €.
Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen.
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften in Bayern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Der Sitz der zu gründenden Energieagentur muss in einer Planungsregion liegen, in der noch kein ausreichendes Angebot an kommunalen Energieagenturen vorhanden ist.
Normalerweise ist der Bedarf bei bis zu 2 Energieagenturen gedeckt.
In Planungsregionen mit einer Bevölkerung von mehr als 1 Million Einwohnerinnen und Einwohnern kann eine höhere Anzahl erforderlich sein.
Sie müssen den dem Förderzweck entsprechenden Bestand der Energieagentur für mindestens 6 Jahre garantieren.
Zu den Aufgaben Ihrer Energieagentur gehören produkt- und anbieterneutrale Beratungen von Bürgerinnen und Bürgern, Handwerk, Handel, Industrie und Kommunen über konkrete Handlungsmöglichkeiten, insbesondere kostenfreie Erstberatungen zum Abbau bestehender Hemmschwellen sowie die Teilnahme an kommunalen/regionalen Aktionen und am Erfahrungsaustausch regionaler Energieagenturen.
Die Selbstbeteiligung einer oder mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften an dem Gründungsvorhaben muss insgesamt über 50 Prozent betragen.
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Förderbetrag: bis 200.000 €. Förderquote: 70 %.
Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen.
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.
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