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Antrag möglichZuschuss

Förderung der Freizeitfischerei in Rheinland-Pfalz – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen für eine umweltverträgliche und nachhaltige Freizeitfischerei umsetzen, um artenreiche und schutzwürdige Fischbestände zu erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Fischereirechtsinhaber, Fischereipächter, rechtsfähige Fischereiorganisationen, kommunale Gebietskörperschaften.

Was wird gefördert?

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei der Umsetzungen von Maßnahmen für eine umweltverträgliche und nachhaltige Freizeitfischerei, um artenreiche und schutzwürdige Fischbestände zu erhalten. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Fischbesatz als Erstbesatz zur Erhaltung und Verbesserung eines der Größe und Beschaffenheit des Gewässers entsprechenden heimischen Fischbestandes in naturnaher Artenvielfalt,notwendige Besatzmaßnahmen als Wiederbesetzung infolge außergewöhnlicher Umstände (beispielsweise Fischsterben ohne erkennbaren Verursacher oder ohne Entschädigung durch Dritte) sowie zur Wiederansiedlung von Fischarten,Gewässeruntersuchungen und -bewertungen mit fischereilicher Zielsetzung sowie die dafür erforderlichen Gerätschaften und Materialien,Maßnahmen des Arten- und Biotopschutzes und sonstige Schutzmaßnahmen zur Erhaltung einheimischer Fischbestände sowie die dafür erforderlichen Gerätschaften und Materialien,Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung in der Freizeitfischerei (insbesondere in der Jugendarbeit),Maßnahmen und Einrichtungen zur fischereilichen Öffentlichkeitsarbeit mit überregionaler Bedeutung sowiesonstige Projekte der Fischerei von besonderem Landesinteresse. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 20 Prozent, jedoch höchstens 35 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei erheblichem Interesse des Landes ist ein höherer Fördersatz möglich. Die Bagatellgrenze liegt bei 250,00 EUR. Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die örtlich zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion als obere Fischereibehörde.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 20 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 250 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Fischereirechtsinhaberinnen und -inhaber, Fischereipächterinnen und -pächter, rechtsfähige Fischereiorganisationen sowie sonstige rechtsfähige Organisationen und kommunale Gebietskörperschaften.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die geförderten Bauten oder baulichen Anlagen innerhalb eines Zeitraumes von 12 Jahren nach Fertigstellung sowie technische Ausrüstungen innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren ab Lieferung dem Zuwendungszweck entsprechend verwenden.Die für die zu fördernden Maßnahmen erforderlichen wasserrechtlichen Zulassungen müssen zum Bewilligungszeitpunkt vorliegen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind normalerweise Ersatzbeschaffungen und Reparaturen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung der Freizeitfischerei in Rheinland-Pfalz"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Förderung der Freizeitfischerei in Rheinland-Pfalz

Wer kann Förderung der Freizeitfischerei in Rheinland-Pfalz beantragen?

Fischereirechtsinhaber, Fischereipächter, rechtsfähige Fischereiorganisationen, kommunale Gebietskörperschaften

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Freizeitfischerei in Rheinland-Pfalz?

Förderbetrag: ab 250 €. Förderquote: 20 %.

Bis wann kann man Förderung der Freizeitfischerei in Rheinland-Pfalz beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Freizeitfischerei in Rheinland-Pfalz?

Fördergeber ist Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Rheinland-Pfalz
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
  • → Aufstiegsbonus I und II
  • → Transformation der Tourismusregionen

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 250 €
Förderquote
20 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Rheinland-Pfalz

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