Fördergeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen für eine umweltverträgliche und nachhaltige Freizeitfischerei umsetzen, um artenreiche und schutzwürdige Fischbestände zu erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: Fischereirechtsinhaber, Fischereipächter, rechtsfähige Fischereiorganisationen, kommunale Gebietskörperschaften.
Die Förderquote beträgt 20 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 250 €.
Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Fischereirechtsinhaberinnen und -inhaber, Fischereipächterinnen und -pächter, rechtsfähige Fischereiorganisationen sowie sonstige rechtsfähige Organisationen und kommunale Gebietskörperschaften.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die geförderten Bauten oder baulichen Anlagen innerhalb eines Zeitraumes von 12 Jahren nach Fertigstellung sowie technische Ausrüstungen innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren ab Lieferung dem Zuwendungszweck entsprechend verwenden.Die für die zu fördernden Maßnahmen erforderlichen wasserrechtlichen Zulassungen müssen zum Bewilligungszeitpunkt vorliegen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind normalerweise Ersatzbeschaffungen und Reparaturen.
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Jetzt Projekt prüfenFischereirechtsinhaber, Fischereipächter, rechtsfähige Fischereiorganisationen, kommunale Gebietskörperschaften
Förderbetrag: ab 250 €. Förderquote: 20 %.
Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber ist Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität. Quelle: foerderdatenbank.de.
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