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Förderung der freien Berliner Theater- und Tanzlandschaft – Förderung in Berlin

Fördergeber: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Die Förderung zielt auf die Unterstützung privatrechtlich organisierter Theater, Produktionsorte, Gruppen sowie Einzelkünstlerinnen und -künstler im Bereich Tanz und darstellende Kunst in Berlin.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Theater, Produktionsorte, Gruppen, Einzelkünstlerinnen und -künstler.

Was wird gefördert?

Die vom Berliner Senat erlassenen Verwaltungsvorschriften zur Förderung der freien Berliner Theater- und Tanzlandschaft haben das Ziel, die künstlerische Qualität zu fördern und die Durchlässigkeit zwischen den Förderarten zu gewährleisten. Es gibt verschiedene Kategorien der Förderung, die sowohl kurzfristige als auch langfristige Projekte unterstützen. Die Förderung umfasst Einzelprojektförderungen, Einstiegsförderungen für Berufseinsteiger*innen sowie längerfristige Konzeptförderungen für Gruppen und Produktionsorte. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Unterstützung von interkulturellen Projekten und der Stärkung der Berliner Tanzorte.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

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Häufige Fragen zu Förderung der freien Berliner Theater- und Tanzlandschaft

Wer kann Förderung der freien Berliner Theater- und Tanzlandschaft beantragen?

Theater, Produktionsorte, Gruppen, Einzelkünstlerinnen und -künstler

Wer ist Fördergeber von Förderung der freien Berliner Theater- und Tanzlandschaft?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: senkult_berlin.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Berlin