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Förderung der freien Berliner Theater- und Tanzlandschaft – Förderung in Berlin

Fördergeber: Berliner Senat

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Die Förderung zielt auf die Unterstützung privatrechtlich organisierter Theater, Produktionsorte und Künstler im Bereich Tanz und darstellende Künste in Berlin.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: privatrechtlich organisierte Theater, Produktionsorte, Gruppen, Einzelkünstlerinnen und -künstler.

Was wird gefördert?

Die Verwaltungsvorschriften zur Förderung der freien Berliner Theater- und Tanzlandschaft ermöglichen eine transparente Förderung künstlerischer Qualität. Es gibt verschiedene Förderarten, darunter Einzelprojektförderung, Einstiegsförderung und längerfristige Konzeptförderungen für Gruppen und Produktionsorte. Das Fördersystem umfasst sowohl kurzfristige als auch langfristige Förderungen, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Künstler und Institutionen gerecht zu werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Berliner Senat.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Förderung der freien Berliner Theater- und Tanzlandschaft

Wer kann Förderung der freien Berliner Theater- und Tanzlandschaft beantragen?

privatrechtlich organisierte Theater, Produktionsorte, Gruppen, Einzelkünstlerinnen und -künstler

Wer ist Fördergeber von Förderung der freien Berliner Theater- und Tanzlandschaft?

Fördergeber ist Berliner Senat. Quelle: senkult_berlin.

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Zuschuss
Förderregion
Berlin