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Förderung der Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Zuschüsse für Forschungsprojekte zur Gesundheit in der Arbeitswelt.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt gemeinsam mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Nachwuchsforscherinnen und Nachwuchsforscher, Stiftungsprofessuren sowie Forschungsprojekte im Bereich der Forschung zur Gesundheit in der Arbeitswelt. Gefördert werden Einzelvorhaben und Verbundprojekte zu 5 Handlungsfeldern: Aus der COVID-19-Pandemie lernen für eine zukünftig bessere Vernetzung von Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention, Prävention im Betrieb – das betriebsärztliche Handeln weiterentwickeln, Präventive Erwerbsverlaufsgestaltung unter Berücksichtigung der Vulnerabilität verschiedener Personengruppen und der Vielfalt der Erwerbsbevölkerung, Flexibilisierung der Arbeitswelt – Chancen nutzen, Risiken vermeiden, Mit dem Wandel Schritt halten – die wissenschaftliche Methodik fortentwickeln. Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss, der normalerweise als Anteilsfinanzierung gewährt wird. Projekte werden normalerweise für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren gefördert. Nachwuchsgruppen werden für einen Zeitraum von 3 Jahren mit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert. Stiftungsprofessuren erhalten für eine mindestens fünfjährige Finanzierung der Professur jährlich bis zu EUR 300.000.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 300.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmas_forschung_lehre_gesundhei". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die durch einschlägige Expertise ausgewiesen sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Interessenbekundung,ausführliche Vorhabenbeschreibung,förmlicher Förderantrag

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Häufige Fragen zu Förderung der Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt

Wer kann Förderung der Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt beantragen?

Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt?

Förderbetrag: bis 300.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Förderung der Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt?

Fördergeber ist Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung der Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung der Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt zur Gruppe „bmas_forschung_lehre_gesundhei". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 300.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit