VeröffentlichtZuschuss

Förderung der Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 14 Tagen

Wenn Sie im Bereich Gesundheit in der Arbeitswelt forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Die Förderung wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereitgestellt und erfolgt in Form von Zuschüssen. Zielgruppen sind Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen sowie öffentliche Einrichtungen und Verbände. Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen, Kommunen und Vereine. Das Fördergebiet ist bundesweit und die Themen umfassen soziale und gesundheitliche Aspekte sowie wirtschaftliche Innovationen. Anträge können laufend gestellt werden, es gibt keine feste Frist.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 300.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmas_forschung_lehre_gesundhei“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Erforderliche Unterlagen

  • Interessenbekundung,Vorhabenbeschreibung,Förderantrag

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Förderung der Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt

Wer kann Förderung der Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt beantragen?

Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt?

Förderbetrag: bis 300.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Förderung der Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt?

Fördergeber ist Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung der Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung der Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt zur Gruppe „bmas_forschung_lehre_gesundhei". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 300.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit