Förderung der Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Zuschüsse für Forschungsprojekte zur Gesundheit in der Arbeitswelt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 300.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmas_forschung_lehre_gesundhei". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die durch einschlägige Expertise ausgewiesen sind.
Erforderliche Unterlagen
- Interessenbekundung,ausführliche Vorhabenbeschreibung,förmlicher Förderantrag
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt
Wer kann Förderung der Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt beantragen?
Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt?
Förderbetrag: bis 300.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Förderung der Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt?
Fördergeber ist Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung der Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung der Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt zur Gruppe „bmas_forschung_lehre_gesundhei". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 300.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit