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Antrag möglichDarlehen | Zuschuss

Förderung der Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI) – Förderung in Bremen

Fördergeber: Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 23 Tagen

Wenn Ihr kleines oder mittleres Unternehmen oder Ihr Forschungsverbund innovative Projekte, Produkte oder Dienstleistungen plant und dafür in Forschungen, Studien, Beratungen oder Ähnliches investieren möchte, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen, Forschungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Land Bremen unterstützt Sie mit einem Darlehen, wenn Sie mit Ihrem kleinen oder mittleren Unternehmen innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln möchten. Sie erhalten die Förderung für FuE -Projekte, die Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft allein oder in Kooperation mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen durchführen, Prozess- und Organisationsinnovationen, Durchführbarkeitsstudien, Innovationscluster, Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen, Abordnung von hoch qualifiziertem Personal. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt normalerweise bis zu EUR 200.000, maximal bis zu EUR 500.000. In begründeten Einzelfällen können Sie einen Zuschuss erhalten. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei einzelbetrieblichen FuE -Projekten bis zu EUR 100.000, bei FuE -Verbundprojekten bis zu EUR 200.000 und für Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, die an einem FuE -Verbundprojekt beteiligt sind, bis zu EUR 100.000. Eine anteilige Kombination von Darlehen und Zuschüssen ist möglich. Der Umfang der Förderung hängt von der Art des Vorhabens und vom Antragsteller ab. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Bremer Aufbau-Bank GmbH oder an die BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 500.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen.

Im Rahmen von FuE -Verbundprojekten sind auch bremische Forschungseinrichtungen antragsberechtigt.

Von der Förderung ausgeschlossen sind FuE -Vorhaben, die dem öffentlichen Interesse entgegenstehen oder die bereits anderweitig bezuschusst werden, Projekte, die im Auftrag und auf Kosten anderer Unternehmen durchgeführt werden, Unternehmen in Schwierigkeiten.

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Häufige Fragen zu Förderung der Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI)

Wer kann Förderung der Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI) beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen, Forschungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI)?

Förderbetrag: bis 500.000 €.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI)?

Fördergeber ist Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation. Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Fördermittel Bremen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderprogramm Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen
  • → Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Bremen
  • → Mietwohnraumförderung

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 500.000 €
Förderart
Darlehen | Zuschuss
Förderregion
Bremen

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