Fördergeber: Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 23 Tagen
Wenn Ihr kleines oder mittleres Unternehmen oder Ihr Forschungsverbund innovative Projekte, Produkte oder Dienstleistungen plant und dafür in Forschungen, Studien, Beratungen oder Ähnliches investieren möchte, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bekommen.
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen, Forschungseinrichtungen.
Der Förderbetrag liegt bei bis 500.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen.
Im Rahmen von FuE -Verbundprojekten sind auch bremische Forschungseinrichtungen antragsberechtigt.
Von der Förderung ausgeschlossen sind FuE -Vorhaben, die dem öffentlichen Interesse entgegenstehen oder die bereits anderweitig bezuschusst werden, Projekte, die im Auftrag und auf Kosten anderer Unternehmen durchgeführt werden, Unternehmen in Schwierigkeiten.
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Jetzt Projekt prüfenKleine und mittlere Unternehmen, Forschungseinrichtungen
Förderbetrag: bis 500.000 €.
Fördergeber ist Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation. Quelle: foerderdatenbank.de.
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