Förderung der Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI) – Förderung in Bremen
Fördergeber: Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Bremen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen mit Darlehen und Zuschüssen für innovative Projekte.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen, Forschungseinrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 500.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen sowie bremische Forschungseinrichtungen im Rahmen von FuE-Verbundprojekten.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI)
Wer kann Förderung der Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI) beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen, Forschungseinrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI)?
Förderbetrag: bis 500.000 €.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI)?
Fördergeber ist Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 500.000 €
- Förderart
- Darlehen | Zuschuss
- Förderregion
- Bremen