Förderung der Flurneuordnung und Landentwicklung – Integrierte Ländliche Entwicklung (FördR ILE) – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 66 Tagen
Das Land Baden-Württemberg fördert Maßnahmen zur Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes und zur Gestaltung des ländlichen Raumes.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 35 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Teilnehmergemeinschaften, Wasser- und Bodenverbände, Gemeinden, gemeinnützige juristische Personen, natürliche Personen und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Es gelten spezifische Bedingungen für die Förderung.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Flurneuordnung und Landentwicklung – Integrierte Ländliche Entwicklung (FördR ILE)
Wer kann Förderung der Flurneuordnung und Landentwicklung – Integrierte Ländliche Entwicklung (FördR ILE) beantragen?
Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Flurneuordnung und Landentwicklung – Integrierte Ländliche Entwicklung (FördR ILE)?
Förderquote: 35 %.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Flurneuordnung und Landentwicklung – Integrierte Ländliche Entwicklung (FördR ILE)?
Fördergeber ist Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 35 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg