Förderung der Flurneuordnung und Landentwicklung – Integrierte Ländliche Entwicklung (FördR ILE) – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Das Land Baden-Württemberg fördert Maßnahmen zur Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes und zur Gestaltung des ländlichen Raumes.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 35 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind – je nach Maßnahme – Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse, Wasser- und Bodenverbände und ähnliche Rechtspersonen, einzelne Beteiligte sowie Tauschpartnerinnen und -partner und andere am Tausch beteiligte Personen, zugelassene Helferinnen und Helfer, Gemeinden und Gemeindeverbände und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts und gemeinnützige juristische Personen, natürliche Personen, Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechtes.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: In Verfahren nach dem FlurbG muss Ihr förderfähiges Vorhaben im Plan nach § 41 FlurbG festgestellt oder genehmigt sein.
Es werden vorrangig Maßnahmen in Regionen mit agrarstrukturellen oder allgemeinen wirtschaftlichen Defiziten gefördert.
Sie dokumentieren die postive Wirkung des Flurneuordnungsverfahrens auf Natur und Landschaft im Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan/Ausbauplan.
Sie führen die investiven Maßnahmen in Orten mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern durch.
Sie erstellen zusammen mit der zuständigen unteren Flurbereinigungsbehörde ein Nutzungskonzept für die betreffenden land- oder forstwirtschaftlichen Flächen.
Die Maßnahmen müssen gemäß den geltenden Richtlinien ausgeführt werden und die sachgemäße und wirtschaftliche Ausführung der Vorhaben muss gewährleistet sein.
Sie stimmen das ILEK im Rahmen seiner Zielsetzung mit bereits vorhandenen oder beabsichtigten Planungen, Konzepten oder Strategien in der Region ab.
Sie müssen diesen Abstimmungsprozess dokumentieren.
Bei der Erarbeitung eines integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) sollen die Bevölkerung und die relevanten Akteure der Region in geeigneter Weise einbezogen werden.
Das Regionalmanagement muss sich mit relevanten Akteuren der Region, die ähnliche Ziele verfolgen, abstimmen und diesen Prozess dokumentieren.
Bei der Förderung eines Regionalbudgets erfolgt die Auswahl der Kleinprojekte anhand der Auswahlkriterien durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung der Flurneuordnung und Landentwicklung – Integrierte Ländliche Entwicklung (FördR ILE)"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung der Flurneuordnung und Landentwicklung – Integrierte Ländliche Entwicklung (FördR ILE) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Flurneuordnung und Landentwicklung – Integrierte Ländliche Entwicklung (FördR ILE)
Wer kann Förderung der Flurneuordnung und Landentwicklung – Integrierte Ländliche Entwicklung (FördR ILE) beantragen?
Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Flurneuordnung und Landentwicklung – Integrierte Ländliche Entwicklung (FördR ILE)?
Förderquote: 35 %.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Flurneuordnung und Landentwicklung – Integrierte Ländliche Entwicklung (FördR ILE)?
Fördergeber ist Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 35 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg