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Förderung der Flurneuordnung und Landentwicklung – Integrierte Ländliche Entwicklung (FördR ILE) – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 66 Tagen

Das Land Baden-Württemberg fördert Maßnahmen zur Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes und zur Gestaltung des ländlichen Raumes.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg fördert Maßnahmen zur Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes und zur Gestaltung des ländlichen Raumes. Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen bekommen: Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) ohne freiwilligen Landtausch, freiwilliger Landtausch, freiwilliger Nutzungstausch, Maßnahmen der Dorfentwicklung sowie dem ländlichen Charakter angepasste, nichtgemeinschaftliche Infrastrukturmaßnahmen in Flurneuordnungen. Gefördert werden außerdem die Erarbeitung von „Integrierten Konzepten der ländlichen Entwicklung (ILEK)“ sowie ein Regionalmanagement zur Organisation und Umsetzung von regionalen Entwicklungsstrategien. Darüber hinaus können mit dem Regionalbudget Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung eines ILEK dienen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Art der Maßnahme zwischen 35 Prozent und maximal 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 35 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Teilnehmergemeinschaften, Wasser- und Bodenverbände, Gemeinden, gemeinnützige juristische Personen, natürliche Personen und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Es gelten spezifische Bedingungen für die Förderung.

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Häufige Fragen zu Förderung der Flurneuordnung und Landentwicklung – Integrierte Ländliche Entwicklung (FördR ILE)

Wer kann Förderung der Flurneuordnung und Landentwicklung – Integrierte Ländliche Entwicklung (FördR ILE) beantragen?

Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Flurneuordnung und Landentwicklung – Integrierte Ländliche Entwicklung (FördR ILE)?

Förderquote: 35 %.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Flurneuordnung und Landentwicklung – Integrierte Ländliche Entwicklung (FördR ILE)?

Fördergeber ist Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR). Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
35 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg