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Förderung der Fischerei in Bayern – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie als Unternehmen, Verband oder Organisation im Bereich der Aquakultur und Fischerei tätig sind und in eine ökologisch nachhaltige, resiliente, innovative und wettbewerbsfähige Aquakultur und Fischerei investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen im Bereich Aquakultur und Fischerei.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie aus Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) bei Investitionen in eine ökologisch nachhaltige, resiliente, innovative und wettbewerbsfähige Aquakultur und Fischerei. Sie erhalten die Förderung unter anderem in der Binnenfischerei für Investitionen in den Austausch oder die Modernisierung von emissionsarmen Bootsmotoren, in die Verbesserung der fischereilichen Infrastruktur (beispielsweise Anlandestellen), zur Diversifizierung, zur Verbesserung der Gesundheit, Hygiene und Arbeitsbedingungen an Bord und in die Überwachung und Durchsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik, in der Aquakultur für Investitionen in die Produktionssteigerung und Modernisierung bestehender oder für den Bau neuer Aquakulturanlagen, zur Verbesserung des Umwelt- und Ressourcenschutzes und Anpassung an den Klimawandel, zur Diversifizierung, in die Umstellung auf ökologische Karpfenteichwirtschaft sowie für Forschungs- und Pilotvorhaben zur Förderung des ganzen Aquakultursektors. Darüber hinaus bekommen Sie die Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen: Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen, nachhaltige Entwicklung von Fischwirtschaftsgebieten sowie technische Hilfe. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Vorhaben und Antragstellerin und Antragsteller zwischen bis zu 25 und bis zu 85 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 400.000 je Antragstellerin und Antragsteller. Diese Obergrenze können Sie im EMFAF -Programm höchstens einmal ausschöpfen. Die förderfähige Investitionssumme muss normalerweise mindestens EUR 3.000, bei präventiven Abwehrmaßnahmen gegen Fischotter mindestens EUR 1.500 und bei Umstellung auf ökologische Karpfenteichwirtschaft EUR 200,00 je Jahr betragen (Bagatellgrenze). Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme online über das iBALIS-Portal an die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 85 %. Der Förderbetrag liegt bei 3.000 € – 400.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben bestehende oder neu gegründete Betriebe der Erwerbsfischerei (Binnenfischerei), bestehende oder neu gegründete Betriebe der Aquakultur, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU, die im Bereich Be- und Verarbeitung von fischwirtschaftlichen Erzeugnissen tätig sind, rechtsfähige Organisationen sowie öffentliche Einrichtungen, die im Bereich der Aquakultur und Fischerei tätig sind, sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (beispielsweise Kommunen, Landkreise, Vereine), natürliche Personen und Personengesellschaften.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen das Vorhaben in Bayern durchführen.

Als fischwirtschaftlicher Betrieb müssen Sie die Teichwirtschaft/Fischerei zu Erwerbszwecken betreiben.

Ihr Betrieb muss bestimmte Mindestgrößen im Hinblick auf Teichfläche, Erzeugungsmenge und Erzeugungswert erreichen.

Bei Investitionen von über EUR 20.000 müssen Sie die Wirtschaftlichkeit Ihres Vorhabens nachweisen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Grundstückserwerb, Übertragung von Eigentum an einem Unternehmen, Schiffs- und Bootsbauten oder die Anschaffung von Netzen, Antragstellende, die im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) oder des EMFAF rechtskräftig wegen Betrug verurteilt wurden, oder Antragstellende, die Umweltstraftaten begangen haben (beispielsweise Handel mit Fischen aus illegaler, nicht gemeldeter und unregulierter Fischerei).

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderung der Fischerei in Bayern

Wer kann Förderung der Fischerei in Bayern beantragen?

Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen im Bereich Aquakultur und Fischerei

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Fischerei in Bayern?

Förderbetrag: 3.000 € – 400.000 €. Förderquote: 85 %.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Fischerei in Bayern?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
3.000 € – 400.000 €
Förderquote
85 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern