Förderung der Fischerei in Bayern – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Unternehmen, Verbände oder Organisationen im Bereich der Aquakultur und Fischerei können Zuschüsse für nachhaltige Investitionen erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen im Bereich Aquakultur und Fischerei.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 85 %. Der Förderbetrag liegt bei 3.000 € – 400.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind bestehende oder neu gegründete Betriebe der Erwerbsfischerei, Betriebe der Aquakultur, kleine und mittlere Unternehmen, rechtsfähige Organisationen sowie öffentliche Einrichtungen im Bereich Aquakultur und Fischerei.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Fischerei in Bayern
Wer kann Förderung der Fischerei in Bayern beantragen?
Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen im Bereich Aquakultur und Fischerei
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Fischerei in Bayern?
Förderbetrag: 3.000 € – 400.000 €. Förderquote: 85 %.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Fischerei in Bayern?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 3.000 € – 400.000 €
- Förderquote
- 85 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern