Förderung der Fischerei in Bayern – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Wenn Sie als Unternehmen, Verband oder Organisation im Bereich der Aquakultur und Fischerei tätig sind und in eine ökologisch nachhaltige, resiliente, innovative und wettbewerbsfähige Aquakultur und Fischerei investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen im Bereich Aquakultur und Fischerei.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 85 %. Der Förderbetrag liegt bei 3.000 € – 400.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben bestehende oder neu gegründete Betriebe der Erwerbsfischerei (Binnenfischerei), bestehende oder neu gegründete Betriebe der Aquakultur, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU, die im Bereich Be- und Verarbeitung von fischwirtschaftlichen Erzeugnissen tätig sind, rechtsfähige Organisationen sowie öffentliche Einrichtungen, die im Bereich der Aquakultur und Fischerei tätig sind, sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (beispielsweise Kommunen, Landkreise, Vereine), natürliche Personen und Personengesellschaften.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen das Vorhaben in Bayern durchführen.
Als fischwirtschaftlicher Betrieb müssen Sie die Teichwirtschaft/Fischerei zu Erwerbszwecken betreiben.
Ihr Betrieb muss bestimmte Mindestgrößen im Hinblick auf Teichfläche, Erzeugungsmenge und Erzeugungswert erreichen.
Bei Investitionen von über EUR 20.000 müssen Sie die Wirtschaftlichkeit Ihres Vorhabens nachweisen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Grundstückserwerb, Übertragung von Eigentum an einem Unternehmen, Schiffs- und Bootsbauten oder die Anschaffung von Netzen, Antragstellende, die im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) oder des EMFAF rechtskräftig wegen Betrug verurteilt wurden, oder Antragstellende, die Umweltstraftaten begangen haben (beispielsweise Handel mit Fischen aus illegaler, nicht gemeldeter und unregulierter Fischerei).
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Fischerei in Bayern
Wer kann Förderung der Fischerei in Bayern beantragen?
Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen im Bereich Aquakultur und Fischerei
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Fischerei in Bayern?
Förderbetrag: 3.000 € – 400.000 €. Förderquote: 85 %.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Fischerei in Bayern?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 3.000 € – 400.000 €
- Förderquote
- 85 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern