Förderung der Erziehungsberatungsstellen – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 106 Tagen
Der Freistaat Bayern unterstützt Erziehungsberatungsstellen bei der Bereitstellung von Fachkräften zur Beratung von Eltern, Kindern, Jugendlichen und Familien.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Träger der Erziehungsberatungsstellen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 10.740 € – 19.700 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Träger der Erziehungsberatungsstellen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen in Ihrer Erziehungsberatungsstelle folgende Aufgaben wahrnehmen: Beratung von Kindern und Jugendlichen, Förderung der Erziehung in der Familie, Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung, Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts, Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen, Erziehungsberatung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche.
Ihre Erziehungsberatungsstelle müssen Sie mit Fachkräften verschiedener Disziplinen besetzen, die ein psychologisches/psychotherapeutisches Universitätsstudium oder sozialpädagogisches Hochschulstudium mit Abschluss Master oder Bachelor (vormals Diplom) absolviert haben, oder mit andere Fachkräften sozialwissenschaftlicher, pädagogischer oder medizinischer Studienrichtungen sowie mit Abschluss Heilpädagogik besetzen, sofern sie durch ihre Qualifikation das fachliche Profil der Beratungsstelle stärken, sowie mit mindestens 3 Fachpersonalstellen und einer im Umfang angemessenen Teamassistenz besetzen.
Sie nehmen – soweit möglich – Finanzierungsbeteiligungen Dritter in Anspruch und erbringen angemessene Eigenleistungen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung der Erziehungsberatungsstellen"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung der Erziehungsberatungsstellen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Erziehungsberatungsstellen
Wer kann Förderung der Erziehungsberatungsstellen beantragen?
Träger der Erziehungsberatungsstellen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Erziehungsberatungsstellen?
Förderbetrag: 10.740 € – 19.700 €.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Erziehungsberatungsstellen?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 10.740 € – 19.700 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern