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Antrag möglichZuschuss

Förderung der Erziehungsberatungsstellen – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 23 Tagen

Der Freistaat Bayern unterstützt Erziehungsberatungsstellen bei der Bereitstellung von Fachkräften zur Beratung von Eltern, Kindern, Jugendlichen und Familien.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Träger der Erziehungsberatungsstellen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Landkreis oder kreisfreie Stadt bei Ihrer Aufgabe, niederschwellige Beratungsangebote für Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien in Erziehungsberatungsstellen in ausreichendem und bedarfsgerechtem Umfang vorzuhalten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu den Kosten für das Fachpersonal. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Qualifikation der jeweiligen Fachkraft und nach verfügbaren Haushaltsmitteln. Grundlage für vollzeitbeschäftigte Fachkräfte sind folgende Beträge: mit abgeschlossenem Universitätsstudium (Altfälle) oder Master bis zu EUR 19.700, mit abgeschlossenem Fachhochschulstudium (Altfälle) oder Bachelor bis zu EUR 14.300, mit abgeschlossener Ausbildung an einer Fachakademie bis zu EUR 10.740. Richten Sie Ihren Antrag bitte an das für Sie zuständige Jugendamt, das ihn an die zuständige Bezirksregierung weiterleitet.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 10.740 € – 19.700 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Träger der Erziehungsberatungsstellen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen in Ihrer Erziehungsberatungsstelle folgende Aufgaben wahrnehmen: Beratung von Kindern und Jugendlichen, Förderung der Erziehung in der Familie, Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung, Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts, Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen, Erziehungsberatung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche.

Ihre Erziehungsberatungsstelle müssen Sie mit Fachkräften verschiedener Disziplinen besetzen, die ein psychologisches/psychotherapeutisches Universitätsstudium oder sozialpädagogisches Hochschulstudium mit Abschluss Master oder Bachelor (vormals Diplom) absolviert haben, oder mit andere Fachkräften sozialwissenschaftlicher, pädagogischer oder medizinischer Studienrichtungen sowie mit Abschluss Heilpädagogik besetzen, sofern sie durch ihre Qualifikation das fachliche Profil der Beratungsstelle stärken, sowie mit mindestens 3 Fachpersonalstellen und einer im Umfang angemessenen Teamassistenz besetzen.

Sie nehmen – soweit möglich – Finanzierungsbeteiligungen Dritter in Anspruch und erbringen angemessene Eigenleistungen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung der Erziehungsberatungsstellen"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Förderung der Erziehungsberatungsstellen

Wer kann Förderung der Erziehungsberatungsstellen beantragen?

Träger der Erziehungsberatungsstellen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Erziehungsberatungsstellen?

Förderbetrag: 10.740 € – 19.700 €.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Erziehungsberatungsstellen?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Bayern
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Jobbegleiter
  • → Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE)
  • → Netzwerktätigkeiten zwischen Hochschulen und Unternehmen (ESF+ 2021–2027)

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.740 € – 19.700 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern

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