Förderung der Erziehungsberatungsstellen – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Stand: August 2026 · Geprüft vor 75 Tagen
Der Freistaat Bayern unterstützt Erziehungsberatungsstellen bei der Bereitstellung von Fachkräften zur Beratung von Eltern, Kindern, Jugendlichen und Familien.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Träger der Erziehungsberatungsstellen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 10.740 € – 19.700 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Träger der Erziehungsberatungsstellen, die bestimmte Aufgaben wahrnehmen müssen, darunter die Beratung von Kindern und Jugendlichen sowie die Förderung der Erziehung in der Familie.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Erziehungsberatungsstellen
Wer kann Förderung der Erziehungsberatungsstellen beantragen?
Träger der Erziehungsberatungsstellen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Erziehungsberatungsstellen?
Förderbetrag: 10.740 € – 19.700 €.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Erziehungsberatungsstellen?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Bayern
- → Fördermittel für Vereine
- → Förderung der Betriebskosten von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege
- → Strukturelle Weiterentwicklung der bayerischen Weinbaugebiete und Infrastruktur zur Vermarktung von Wein (BaySTW)
- → Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern - Sonderprogramm BBB fit
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 10.740 € – 19.700 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern