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Förderung der Erziehungsberatungsstellen – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 59 Tagen

Der Freistaat Bayern unterstützt Erziehungsberatungsstellen bei der Bereitstellung von Fachkräften zur Beratung von Eltern, Kindern, Jugendlichen und Familien.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Träger der Erziehungsberatungsstellen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Landkreis oder kreisfreie Stadt bei Ihrer Aufgabe, niederschwellige Beratungsangebote für Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien in Erziehungsberatungsstellen in ausreichendem und bedarfsgerechtem Umfang vorzuhalten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu den Kosten für das Fachpersonal. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Qualifikation der jeweiligen Fachkraft und nach verfügbaren Haushaltsmitteln. Grundlage für vollzeitbeschäftigte Fachkräfte sind folgende Beträge: mit abgeschlossenem Universitätsstudium (Altfälle) oder Master bis zu EUR 19.700, mit abgeschlossenem Fachhochschulstudium (Altfälle) oder Bachelor bis zu EUR 14.300, mit abgeschlossener Ausbildung an einer Fachakademie bis zu EUR 10.740. Richten Sie Ihren Antrag bitte an das für Sie zuständige Jugendamt, das ihn an die zuständige Bezirksregierung weiterleitet.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 10.740 € – 19.700 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Träger der Erziehungsberatungsstellen, die bestimmte Aufgaben wahrnehmen müssen, darunter die Beratung von Kindern und Jugendlichen sowie die Förderung der Erziehung in der Familie.

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Häufige Fragen zu Förderung der Erziehungsberatungsstellen

Wer kann Förderung der Erziehungsberatungsstellen beantragen?

Träger der Erziehungsberatungsstellen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Erziehungsberatungsstellen?

Förderbetrag: 10.740 € – 19.700 €.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Erziehungsberatungsstellen?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.740 € – 19.700 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern