Förderung der Errichtung und des Ausbaus von Technologie- und Gründerzentren (RL GRW-TGZ) – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Niedersachsen unterstützt den Ausbau und die Errichtung von Technologie- und Gründerzentren mit Zuschüssen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind vorzugweise kommunale Gebietskörperschaften, daneben auch juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.
Erforderliche Unterlagen
- Konzept mit angestrebten Zielen, Angeboten und Maßnahmen,Wirtschaftlichkeitsberechnung,Nachweis der Angemessenheit und Notwendigkeit der Ausgaben,Gesamtfinanzierung des Vorhabens
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Errichtung und des Ausbaus von Technologie- und Gründerzentren (RL GRW-TGZ)
Wer kann Förderung der Errichtung und des Ausbaus von Technologie- und Gründerzentren (RL GRW-TGZ) beantragen?
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Errichtung und des Ausbaus von Technologie- und Gründerzentren (RL GRW-TGZ)?
Förderbetrag: bis 5.000.000 €. Förderquote: 60 %.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Errichtung und des Ausbaus von Technologie- und Gründerzentren (RL GRW-TGZ)?
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 5.000.000 €
- Förderquote
- 60 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Niedersachsen