VeröffentlichtZuschuss

Förderung der Errichtung und des Ausbaus von Technologie- und Gründerzentren (RL GRW-TGZ) – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Niedersachsen unterstützt den Ausbau und die Errichtung von Technologie- und Gründerzentren mit Zuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bei der Errichtung und dem Ausbau von Technologie- und Gründerzentren. Sie erhalten die Förderung für Ausgaben für Planung, Bau, Baunebenkosten, Lieferungen und Leistungen (zum Beispiel Ausgaben für die Erstausstattung), Investitionen in materielle Vermögenswerte, Anschaffung oder Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens (unter anderem Gebäude, Anlagen, Maschinen). Außerdem können Sie eine Förderung für die Modernisierung der Wirtschaftsgüter im Rahmen der Vorgaben des GRW-Koordinierungsrahmens bekommen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 5 Millionen, unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind vorzugweise kommunale Gebietskörperschaften, daneben auch juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Konzept mit angestrebten Zielen, Angeboten und Maßnahmen,Wirtschaftlichkeitsberechnung,Nachweis der Angemessenheit und Notwendigkeit der Ausgaben,Gesamtfinanzierung des Vorhabens

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung der Errichtung und des Ausbaus von Technologie- und Gründerzentren (RL GRW-TGZ) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Förderung der Errichtung und des Ausbaus von Technologie- und Gründerzentren (RL GRW-TGZ)

Wer kann Förderung der Errichtung und des Ausbaus von Technologie- und Gründerzentren (RL GRW-TGZ) beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Errichtung und des Ausbaus von Technologie- und Gründerzentren (RL GRW-TGZ)?

Förderbetrag: bis 5.000.000 €. Förderquote: 60 %.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Errichtung und des Ausbaus von Technologie- und Gründerzentren (RL GRW-TGZ)?

Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.000.000 €
Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen