Förderung der Errichtung und des Ausbaus von Technologie- und Gründerzentren (RL GRW-TGZ) – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Wenn Sie in Niedersachsen ein Technologie- und Gründerzentrum ausbauen oder neu bauen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind vorzugweise kommunale Gebietskörperschaften, daneben auch juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen (zum Beispiel gemeinnützige GmbH, Stiftungen, eingetragene Vereine), juristische Personen, an denen ein kommunaler Träger die Mehrheit hält, sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, als Träger der Technologie- und Gründerzentren.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Es muss sich um ein Vorhaben im niedersächsischen Landesgebiet nach Anhang 6 GRW -Koordinierungsrahmen handeln.
Es muss ein nachgewiesener Bedarf bestehen für technologieorientierte Existenzgründerinnen und Existenzgründer und Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer, die anspruchsvolle technologiebasierte Produkte oder Leistungen erstellen oder diese pilothaft anwenden.
Die Infrastruktur, für die Sie eine Förderung erhalten, muss allen Interessentinnen und Interessenten zu offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen zur Verfügung gestellt werden.
Sie müssen ein Konzept mit den angestrebten Zielen, Angeboten und Maßnahmen sowie der Geschäfts- und Gebührenpolitik des Zentrums, der Abschätzung der Nachfrage und mit einer Wirtschaftlichkeitsberechnung vorlegen.
Sie müssen die Angemessenheit und Notwendigkeit der Ausgaben nachweisen und die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen.
Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie bestimmte Qualitätskriterien nach dem entsprechenden Scoring-Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit eines Projekts nachweisen.
Erforderliche Unterlagen
- Konzept mit angestrebten Zielen, Angeboten und Maßnahmen,Wirtschaftlichkeitsberechnung,Nachweis der Angemessenheit und Notwendigkeit der Ausgaben,Gesamtfinanzierung des Vorhabens
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Errichtung und des Ausbaus von Technologie- und Gründerzentren (RL GRW-TGZ)
Wer kann Förderung der Errichtung und des Ausbaus von Technologie- und Gründerzentren (RL GRW-TGZ) beantragen?
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Errichtung und des Ausbaus von Technologie- und Gründerzentren (RL GRW-TGZ)?
Förderbetrag: bis 5.000.000 €. Förderquote: 60 %.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Errichtung und des Ausbaus von Technologie- und Gründerzentren (RL GRW-TGZ)?
Fördergeber ist Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Niedersachsen
- → Fördermittel für Vereine
- → RIKA - Besondere Projekte
- → Förderfonds der Metropolregion Hamburg
- → Förderung von berufsbezogenen Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen für Erwerbstätige in der Primärproduktion der Land- oder Forstwirtschaft, im Gartenbau und weiterer Personen im ländlichen Raum (RL-BMQ-NI)
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 5.000.000 €
- Förderquote
- 60 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Niedersachsen