Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie kommunale Nichtwohngebäude und Verwaltungsgebäude energetisch modernisieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommunen.
Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 500.000 €.
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Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden, Landkreise, deren Zusammenschlüsse sowie kommunale Zweckverbände (kommunale Gebietskörperschaften) in Hessen.
Diese können die Mittel an nichtkommunale Träger weiterleiten (das können zum Beispiel freie Träger einer Kindertagesstätte sein oder auch private und kommunale Unternehmen), wenn deren Maßnahmen an die Stelle von kommunalen Vorhaben treten.
Die Förderung ist an bestimme Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Finanzierung der Maßnahme insgesamt sichern und die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachten.Wenn Sie Vorhaben zur energetischen Modernisierung durchführen, müssen Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens EUR 25.000 betragen, bei Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie bei innovativen Energietechnologien mindestens EUR 12.500.Planen Sie Neubauten oder Erweiterungsvorhaben, müssen Sie insgesamt mindestens EUR 500.000 investieren.Sie müssen die Vergabebestimmungen und Zweckbindungsfristen einhalten.Zusätzlich gelten für jeden Förderbereich besondere Voraussetzungen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in den Kommunen (Kommunalrichtlinie (Energie)) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
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Förderbetrag: 25.000 € – 500.000 €. Förderquote: 75 %.
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Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.
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