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Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Integrationslotsen – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die ehrenamtliche Arbeit von Integrationslotsinnen und -lotsen in Kommunen und Landkreisen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen und Landkreise in Sachsen-Anhalt.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die ehrenamtliche Arbeit von Integrationslotsinnen und Integrationslotsen in Ihrer Kommune oder Ihrem Landkreis. Die Förderung umfasst die Tätigkeit der ehrenamtlichen Integrationslotsinnen und -lotsen zur Betreuung, Beratung und Begleitung von drittstaatsangehörigen Ausländerinnen und Ausländern sowie von EU-Bürgerinnen und -Bürgern mit Unterstützungsbedarf. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, wobei die Höhe des Zuschusses 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt. Ein Sockelbetrag von 25.000 EUR wird gewährt, die darüber hinausgehende Zuschusshöhe ist abhängig von der regionalen Verteilung der ausländischen Bevölkerung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 25.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „mags_integrationslotsen“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Erforderliche Unterlagen

  • Betreuungskonzept

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Häufige Fragen zu Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Integrationslotsen

Wer kann Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Integrationslotsen beantragen?

Kommunen und Landkreise in Sachsen-Anhalt

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Integrationslotsen?

Förderbetrag: ab 25.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Integrationslotsen beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Integrationslotsen?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Integrationslotsen mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Integrationslotsen zur Gruppe „mags_integrationslotsen". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 25.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt