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Antrag möglichZuschuss

Förderung der Brachenberäumung – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium des Innern

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Kommune Bauten auf Brachflächen beseitigen und diese begrünen wollen, können Sie einen Zuschuss beantragen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als Kommune bei der Beräumung von Brachflächen. Mithilfe der Förderung sollen bauliche Anlagen auf Grundstücken beseitigt werden, für die die Eigentümerin oder der Eigentümer weder für eine Sanierung noch für einen Abbruch in Anspruch genommen werden kann oder die im Eigentum Ihrer Gemeinde stehen. Sie bekommen die Förderung für vorbereitende Maßnahmen (zum Beispiel Planungen, Baugrunduntersuchungen, Rechtsberatung),Altlastenbehandlung,Beseitigung von Abfallablagerungen,Abriss, Beräumung und Sicherungsmaßnahmen sowieeinfache Begrünung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuschussfähigen Gesamtausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 10.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 10.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium des Innern.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden in Sachsen.

Eine Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Die Brache muss ihre ursprüngliche Funktion oder überwiegende Nutzung mindestens 10 Jahre vor Bewilligung verloren haben und darf in ihrem gegenwärtigen Zustand nicht mehr genutzt werden können.

Die 10-jährige Frist entfällt bei Hochwasserschäden.Ihre Maßnahme muss Bestandteil des von der Gemeinde erarbeiteten Fachteils „Brachen“ zum integrierten Stadtentwicklungskonzept oder zum integrierten gemeindlichen Entwicklungskonzept sein.Die Brache ist im Brachflächenerfassungssystem des Freistaates Sachsen erfasst.

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Häufige Fragen zu Förderung der Brachenberäumung

Wer kann Förderung der Brachenberäumung beantragen?

Kommune

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Brachenberäumung?

Förderbetrag: ab 10.000 €. Förderquote: 90 %.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Brachenberäumung?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium des Innern. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Sachsen
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → InnoStartBonus
  • → Förderung des Nachwuchsleistungssports

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 10.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen

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