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Antrag möglichZuschuss

Förderung der Ausbildung für die Familienpflege – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen

Wenn Sie Ausbildungsplätze in der Familienpflege anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Träger von staatlich anerkannten Fachseminaren für Familienpflege.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Ausbildung für die Familienpflege in staatlich anerkannten Fachseminaren. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Bei Ausbildungen in Vollzeit erhalten Sie je Schülerin oder Schüler eine Pauschale von monatlich EUR 380,00. Bei Ausbildungen in Teilzeit erhalten Sie eine anteilige Förderung. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die zuständige Bezirksregierung. Sie müssen folgende Antragsfristen beachten: 1.11. des dem Ausbildungsbeginn vorhergehenden Jahres für alle laufenden Ausbildungen und für Ausbildungen, die in der 1. Hälfte des jeweiligen Jahres beginnen, 1.6. des laufenden Jahres für Ausbildungen, die in der 2. Hälfte des Jahres beginnen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 380 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Träger von staatlich anerkannten Fachseminaren für Familienpflege mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung der Ausbildung für die Familienpflege"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Förderung der Ausbildung für die Familienpflege

Wer kann Förderung der Ausbildung für die Familienpflege beantragen?

Träger von staatlich anerkannten Fachseminaren für Familienpflege

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Ausbildung für die Familienpflege?

Förderbetrag: bis 380 €.

Bis wann kann man Förderung der Ausbildung für die Familienpflege beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Ausbildung für die Familienpflege?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → progres.nrw – Klimaschutz und Energie NRW
  • → NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft
  • → Darlehen für Sportstätteninfrastruktur

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 380 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen

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