Förderung der Ausbildung für die Familienpflege – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Wenn Sie Ausbildungsplätze in der Familienpflege anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Träger von staatlich anerkannten Fachseminaren für Familienpflege.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 380 €.
Frist und Status
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Träger von staatlich anerkannten Fachseminaren für Familienpflege mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Ausbildung für die Familienpflege
Wer kann Förderung der Ausbildung für die Familienpflege beantragen?
Träger von staatlich anerkannten Fachseminaren für Familienpflege
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Ausbildung für die Familienpflege?
Förderbetrag: bis 380 €.
Bis wann kann man Förderung der Ausbildung für die Familienpflege beantragen?
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Ausbildung für die Familienpflege?
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 380 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen