Förderung der Ausbildung für die Familienpflege – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 106 Tagen
Wenn Sie Ausbildungsplätze in der Familienpflege anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Träger von staatlich anerkannten Fachseminaren für Familienpflege.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 380 €.
Frist und Status
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Träger von staatlich anerkannten Fachseminaren für Familienpflege mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Ausbildung für die Familienpflege
Wer kann Förderung der Ausbildung für die Familienpflege beantragen?
Träger von staatlich anerkannten Fachseminaren für Familienpflege
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Ausbildung für die Familienpflege?
Förderbetrag: bis 380 €.
Bis wann kann man Förderung der Ausbildung für die Familienpflege beantragen?
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Ausbildung für die Familienpflege?
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 380 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen