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Förderung aus der EFRE / JTF -Rahmenrichtlinie NRW – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Investitionen in den Bereichen Innovation, Nachhaltigkeit und Strukturwandel mit Zuschüssen aus dem EFRE und JTF.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Funds – JTF) bei nachhaltigen und zukunftsweisenden Investitionen im Land. Die Schwerpunkte der Förderung in der Förderperiode 2021 bis 2027 liegen auf den Prioritäten: innovatives NRW, mittelstandsfreundliches NRW, nachhaltiges NRW, mobiles NRW und lebenswertes NRW sowie zukunftsfähige Kohleregionen mit einem gerechten Übergang im nördlichen Ruhrgebiet und im Rheinischen Revier. Die Förderung erfolgt auf Grundlage spezifischer Förderbekanntmachungen, Wettbewerbs- und Projektaufrufen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Frist und Status

Aktuelle Fristen zu spezifischen Förderbekanntmachungen finden Sie auf der Webseite des MWIKE.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE).

Voraussetzungen

Die Antragsberechtigung ergibt sich aus den jeweiligen Förderaufrufen.

Die Vorhaben müssen klima- und umweltpolitische Standards beachten und mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung im Einklang stehen.

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Häufige Fragen zu Förderung aus der EFRE / JTF -Rahmenrichtlinie NRW

Wer kann Förderung aus der EFRE / JTF -Rahmenrichtlinie NRW beantragen?

Existenzgründer, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung aus der EFRE / JTF -Rahmenrichtlinie NRW?

Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderung aus der EFRE / JTF -Rahmenrichtlinie NRW beantragen?

Aktuelle Fristen zu spezifischen Förderbekanntmachungen finden Sie auf der Webseite des MWIKE.

Wer ist Fördergeber von Förderung aus der EFRE / JTF -Rahmenrichtlinie NRW?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE). Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen