Förderung aus der EFRE / JTF -Rahmenrichtlinie NRW – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Investitionen in den Bereichen Innovation, Nachhaltigkeit und Strukturwandel mit Zuschüssen aus dem EFRE und JTF.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %.
Frist und Status
Aktuelle Fristen zu spezifischen Förderbekanntmachungen finden Sie auf der Webseite des MWIKE.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE).
Voraussetzungen
Die Antragsberechtigung ergibt sich aus den jeweiligen Förderaufrufen.
Die Vorhaben müssen klima- und umweltpolitische Standards beachten und mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung im Einklang stehen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung aus der EFRE / JTF -Rahmenrichtlinie NRW
Wer kann Förderung aus der EFRE / JTF -Rahmenrichtlinie NRW beantragen?
Existenzgründer, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung aus der EFRE / JTF -Rahmenrichtlinie NRW?
Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Förderung aus der EFRE / JTF -Rahmenrichtlinie NRW beantragen?
Aktuelle Fristen zu spezifischen Förderbekanntmachungen finden Sie auf der Webseite des MWIKE.
Wer ist Fördergeber von Förderung aus der EFRE / JTF -Rahmenrichtlinie NRW?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen