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Antrag möglichZuschuss

Förderung aus der EFRE / JTF -Rahmenrichtlinie NRW – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen

Wenn Sie Investitionen in den Bereichen Innovation, Nachhaltigkeit, Mittelstandsförderung, Lebensqualität, Mobilität und Strukturwandel in Kohlerückzugsregionen planen, können Sie unter bestimmen Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Funds – JTF) bei nachhaltigen und zukunftsweisenden Investitionen im Land. Die Schwerpunkte der Förderung in der Förderperiode 2021 bis 2027 liegen auf folgenden Prioritäten: EFRE. NRW: innovatives NRW, mittelstandsfreundliches NRW, nachhaltiges NRW, mobiles NRW und lebenswertes NRW sowie JTF. NRW: zukunftsfähige Kohleregionen mit einem gerechten Übergang im nördlichen Ruhrgebiet und im Rheinischen Revier in Nordrhein-Westfalen. Programmgebiet des EFRE. NRW ist das Land Nordrhein-Westfalen, Programmgebiet des JTF. NRW sind im Rheinischen Revier die StädteRegion Aachen, die kreisfreie Stadt Mönchengladbach, die Kreise Düren und Heinsberg, der Rhein-Erft-Kreis und der Rhein-Kreis Neuss sowie im nördlichen Ruhrgebiet die kreisfreie Stadt Bottrop und die kreisangehörigen Städte Dorsten, Gladbeck und Marl. Sie erhalten die Förderung auf der Grundlage von spezifischen Förderbekanntmachungen, Wettbewerbs- und Projektaufrufen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme. Der Anteil der europäischen Mittel beträgt bei Vorhaben des EFRE. NRW, die außerhalb des Regierungsbezirks Münster durchgeführt werden, höchstens 40 Prozent, bei Vorhaben des EFRE. NRW, die im Regierungsbezirk Münster durchgeführt werden, höchstens 50 Prozent und bei Vorhaben des JTF. NRW höchstens 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ihren Antrag richten Sie bitte zu den in den Förderaufrufen veröffentlichten Terminen an den dort genannten Ansprechpartner. Zuständige Verwaltungsbehörde ist das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %.

Frist und Status

Aktuelle Fristen zu spezifischen Förderbekanntmachungen finden Sie auf der Webseite des MWIKE.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Die Antragsberechtigung ergibt sich aus den jeweiligen Förderaufrufen.

Zielgruppen sind vor allem kleine und mittlere Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Kommunen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Vorhaben, für die Sie die Förderung beantragen, müssen die klima- und umweltpolitischen Standards und Prioritäten der Europäischen Union beachten, mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und dem Pariser Klimaschutzübereinkommen im Einklang stehen sowie keine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele der Europäischen Union verursachen.

Sie müssen Infrastrukturvorhaben so errichten, dass sie durch mögliche langfristige Auswirkungen des Klimawandels nicht gefährdet werden, dass der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ beachtet wird und dass die von dem Vorhaben verursachten Treibhausgasemissionen mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050 in Einklang stehen.

Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sichern.

Beachten Sie, dass bei Verbundvorhaben die Beteiligten jeweils ein eigenes Teilvorhaben bilden.

Die Koordination des Vorhabens erfolgt durch eine oder einen Beteiligten.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Förderung aus der EFRE / JTF -Rahmenrichtlinie NRW

Wer kann Förderung aus der EFRE / JTF -Rahmenrichtlinie NRW beantragen?

Existenzgründer, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung aus der EFRE / JTF -Rahmenrichtlinie NRW?

Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Förderung aus der EFRE / JTF -Rahmenrichtlinie NRW beantragen?

Aktuelle Fristen zu spezifischen Förderbekanntmachungen finden Sie auf der Webseite des MWIKE.

Wer ist Fördergeber von Förderung aus der EFRE / JTF -Rahmenrichtlinie NRW?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → progres.nrw – Klimaschutz und Energie NRW
  • → NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft
  • → Darlehen für Sportstätteninfrastruktur

Auf einen Blick

Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen

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