Förderung aus der EFRE / JTF -Rahmenrichtlinie NRW – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Wenn Sie Investitionen in den Bereichen Innovation, Nachhaltigkeit, Mittelstandsförderung, Lebensqualität, Mobilität und Strukturwandel in Kohlerückzugsregionen planen, können Sie unter bestimmen Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %.
Frist und Status
Aktuelle Fristen zu spezifischen Förderbekanntmachungen finden Sie auf der Webseite des MWIKE.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Die Antragsberechtigung ergibt sich aus den jeweiligen Förderaufrufen.
Zielgruppen sind vor allem kleine und mittlere Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Kommunen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Vorhaben, für die Sie die Förderung beantragen, müssen die klima- und umweltpolitischen Standards und Prioritäten der Europäischen Union beachten, mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und dem Pariser Klimaschutzübereinkommen im Einklang stehen sowie keine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele der Europäischen Union verursachen.
Sie müssen Infrastrukturvorhaben so errichten, dass sie durch mögliche langfristige Auswirkungen des Klimawandels nicht gefährdet werden, dass der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ beachtet wird und dass die von dem Vorhaben verursachten Treibhausgasemissionen mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050 in Einklang stehen.
Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sichern.
Beachten Sie, dass bei Verbundvorhaben die Beteiligten jeweils ein eigenes Teilvorhaben bilden.
Die Koordination des Vorhabens erfolgt durch eine oder einen Beteiligten.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung aus der EFRE / JTF -Rahmenrichtlinie NRW
Wer kann Förderung aus der EFRE / JTF -Rahmenrichtlinie NRW beantragen?
Existenzgründer, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung aus der EFRE / JTF -Rahmenrichtlinie NRW?
Förderquote: 40 %.
Bis wann kann man Förderung aus der EFRE / JTF -Rahmenrichtlinie NRW beantragen?
Aktuelle Fristen zu spezifischen Förderbekanntmachungen finden Sie auf der Webseite des MWIKE.
Wer ist Fördergeber von Förderung aus der EFRE / JTF -Rahmenrichtlinie NRW?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen