Fördergeber: Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen planen, um die Trinkwasserversorgung qualitativ zu verbessern und die Bereitstellung von Trinkwasser quantitativ zu sichern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 85 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 22.000 €.
Anträge für private Bauherren müssen bis spätestens 30.9. des jeweiligen Jahres eingereicht werden. Träger der Wasserversorgung legen Ihre Anträge bis spätestens 31.12. des Vorjahres vor.
Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben private Bauherren (Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer oder Erbbauberechtigte) und deren Zusammenschlüsse sowieTräger der Wasserversorgung wie Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände sowie Wasser- und Bodenverbände.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie erhalten eine Förderung für die Errichtung beziehungsweise Sanierung von privaten Anlagen, wenn Grenzwerte der Trinkwasserverordnung mehrfach oder dauerhaft überschritten werden oder die Versorgung nur unzureichend gesichert ist,keine Versorgungspflicht durch den Träger der öffentlichen Wasserversorgung besteht und dieser dauerhaft nicht beabsichtigt, das Grundstück anzuschließen,bei Kleinkläranlagen im Einflussbereich des Brunnens zuvor eine Hygienisierung erfolgt ist,die Qualitätsstandards für die Technikbeschaffung gemäß DVGW-Zertifizierung oder Installation durch einen DVGW-zertifizierten Fachbetrieb eingehalten werden.
Beachten Sie im Fall der Förderung öffentlicher Anlagen bitte: Für die erstmalige Errichtung von Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung für Grundstücke im Innenbereich ist die Willenserklärung des Trägers der öffentlichen Wasserversorgung nötig.
Die Förderung ist auf Orte bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner begrenzt.Als Antragstellerin und Antragsteller dürfen Sie in den letzten 5 Jahren keine Gewinne oder Überschüsse an allgemeine Haushalte der Träger, Mitglieder oder Gesellschafter (Gemeinden) abgeführt haben, es sei denn, diese Beträge wurden in die Einrichtung vollständig wieder eingelegt.
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Jetzt Projekt prüfenKommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: 1.000 € – 22.000 €. Förderquote: 85 %.
Anträge für private Bauherren müssen bis spätestens 30.9. des jeweiligen Jahres eingereicht werden. Träger der Wasserversorgung legen Ihre Anträge bis spätestens 31.12. des Vorjahres vor.
Fördergeber ist Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF). Quelle: foerderdatenbank.de.
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