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Antrag möglichZuschuss

Förderrichtlinie Trinkwasserinfrastruktur ländlicher Raum – Förderung in Thüringen

Fördergeber: Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen planen, um die Trinkwasserversorgung qualitativ zu verbessern und die Bereitstellung von Trinkwasser quantitativ zu sichern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Thüringen unterstützt Sie bei der Errichtung oder Sanierung von Anlagen einer privaten beziehungsweise öffentlichen Trinkwasserversorgung. Sie erhalten die Förderung vor allem für Brunnen, Aufbereitungsanlagen, Leitungen für zur dauerhaften Wohnnutzung genutzte Grundstücke im Außenbereich, für die keine Versorgungspflicht des kommunalen Aufgabenträgers der Wasserversorgung besteht, sowie für die Kosten einer Beratung,Fassungsanlagen, Verbindungsleitungen, Hochbehälter, Ortsnetze, sonstige Anlagen lokaler Wasserversorger, sofern sie zur erstmaligen Errichtung einer öffentlichen Wasserversorgung für Grundstücke im Innenbereich notwendig sind,Anlagen zum Anschluss lokaler Wasserversorgungsanlagen an Anlagen der Fernwasserversorgung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für private Anlagen zur Trinkwasserversorgung bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten, mindestens jedoch EUR 1.000 und höchstens EUR 22.000 je angeschlossenem Grundstück. Für Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung beträgt der Zuschuss bis zu 65 Prozent, maximal jedoch EUR 20.000 je neu anzuschließendem Grundstück, und für Anlagen zum Anschluss lokaler Wasserversorgungsanlagen an Anlagen der Fernwasserversorgung bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Reichen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens Ihren Antrag bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) ein. Je nach Antragstellerin oder Antragsteller gelten folgende Fristen: Für private Bauherren und deren Zusammenschlüsse können Anträge für das laufende Jahr regelmäßig, spätestens jedoch bis 30.9. des jeweiligen Jahres eingereicht werden.Träger der Wasserversorgung legen Ihre Anträge bis spätestens 31.12. des Vorjahres in einfacher Ausfertigung vor.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 85 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.000 € – 22.000 €.

Frist und Status

Anträge für private Bauherren müssen bis spätestens 30.9. des jeweiligen Jahres eingereicht werden. Träger der Wasserversorgung legen Ihre Anträge bis spätestens 31.12. des Vorjahres vor.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben private Bauherren (Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer oder Erbbauberechtigte) und deren Zusammenschlüsse sowieTräger der Wasserversorgung wie Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände sowie Wasser- und Bodenverbände.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie erhalten eine Förderung für die Errichtung beziehungsweise Sanierung von privaten Anlagen, wenn Grenzwerte der Trinkwasserverordnung mehrfach oder dauerhaft überschritten werden oder die Versorgung nur unzureichend gesichert ist,keine Versorgungspflicht durch den Träger der öffentlichen Wasserversorgung besteht und dieser dauerhaft nicht beabsichtigt, das Grundstück anzuschließen,bei Kleinkläranlagen im Einflussbereich des Brunnens zuvor eine Hygienisierung erfolgt ist,die Qualitätsstandards für die Technikbeschaffung gemäß DVGW-Zertifizierung oder Installation durch einen DVGW-zertifizierten Fachbetrieb eingehalten werden.

Beachten Sie im Fall der Förderung öffentlicher Anlagen bitte: Für die erstmalige Errichtung von Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung für Grundstücke im Innenbereich ist die Willenserklärung des Trägers der öffentlichen Wasserversorgung nötig.

Die Förderung ist auf Orte bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner begrenzt.Als Antragstellerin und Antragsteller dürfen Sie in den letzten 5 Jahren keine Gewinne oder Überschüsse an allgemeine Haushalte der Träger, Mitglieder oder Gesellschafter (Gemeinden) abgeführt haben, es sei denn, diese Beträge wurden in die Einrichtung vollständig wieder eingelegt.

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Häufige Fragen zu Förderrichtlinie Trinkwasserinfrastruktur ländlicher Raum

Wer kann Förderrichtlinie Trinkwasserinfrastruktur ländlicher Raum beantragen?

Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderrichtlinie Trinkwasserinfrastruktur ländlicher Raum?

Förderbetrag: 1.000 € – 22.000 €. Förderquote: 85 %.

Bis wann kann man Förderrichtlinie Trinkwasserinfrastruktur ländlicher Raum beantragen?

Anträge für private Bauherren müssen bis spätestens 30.9. des jeweiligen Jahres eingereicht werden. Träger der Wasserversorgung legen Ihre Anträge bis spätestens 31.12. des Vorjahres vor.

Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinie Trinkwasserinfrastruktur ländlicher Raum?

Fördergeber ist Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Thüringen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Außenwirtschaftsförderung
  • → Förderung eines nachhaltigen, innovativen und zukunftsfähigen Nahverkehrs
  • → House of Resources Thüringen

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.000 € – 22.000 €
Förderquote
85 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Thüringen

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