Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie in Abwasseranlagen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse oder Darlehen bekommen.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Kommunen.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 750 €.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Verwaltungsverbände sowie Zweckverbände als Aufgabenträger der öffentlichen Abwasserbeseitigung,bei Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sowie zur Beseitigung von Elementarschäden auch Aufgabenträger der öffentlichen Trinkwasserversorgung.
Eine Ausnahme gilt in den Gebieten der Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig.
Dort bekommen Sie eine Förderung bei Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Beseitigung von Elementarschäden.
Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Sie können auch einen Antrag stellen als private Bauherrin und privater Bauherr von Kleinkläranlagen in Sachsen (Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte und Erbbauberechtigter), wenn diese nicht Bestandteil einer öffentlichen Abwasseranlage ist.Mit Ihrem Vorhaben müssen Sie dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen.Für Vorhaben zur Hochwasserschadensbeseitigung erhalten Sie eine Unterstützung, wenn das Schadensereignis in dem jeweiligen Gebiet von der sächsischen Staatsregierung bestätigt wurde.
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Jetzt Projekt prüfenPrivatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Kommunen
Förderbetrag: 25.000 € – 750 €. Förderquote: 50 %.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. Quelle: foerderdatenbank.de.
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