Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 106 Tagen
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Erwerb oder Bau von Wohnraum zur Selbstnutzung durch Privatpersonen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 50.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen vor Baubeginn oder Kauf des Objekts gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, deren Gesamteinkommen die festgelegten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Der Wohnraum, für den Sie die Förderung beantragen, muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
Die Belastung muss für Sie dauerhaft tragbar sein.
Sie erhalten die Förderung nur für Wohnraum, den Sie selbst nutzen oder nutzen wollen.
Normalerweise müssen Sie eine Eigenleistung in Höhe von mindestens 7,5 Prozent der Gesamtkosten erbringen.
Sie müssen mit Ihrer Maßnahme außerdem die städtebaulichen, energetischen und technischen Fördervoraussetzungen erfüllen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024
Wer kann Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 beantragen?
Privatpersonen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024?
Förderbetrag: 2.000 € – 50.000 €.
Bis wann kann man Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 beantragen?
Anträge müssen vor Baubeginn oder Kauf des Objekts gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024?
Fördergeber ist Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.000 € – 50.000 €
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen