Fördergeber: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Erwerb oder Bau von Wohnraum zur Selbstnutzung durch Privatpersonen.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.
Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 50.000 €.
Anträge müssen vor Baubeginn oder Kauf des Objekts gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, deren Gesamteinkommen die festgelegten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Der Wohnraum, für den Sie die Förderung beantragen, muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
Die Belastung muss für Sie dauerhaft tragbar sein.
Sie erhalten die Förderung nur für Wohnraum, den Sie selbst nutzen oder nutzen wollen.
Normalerweise müssen Sie eine Eigenleistung in Höhe von mindestens 7,5 Prozent der Gesamtkosten erbringen.
Sie müssen mit Ihrer Maßnahme außerdem die städtebaulichen, energetischen und technischen Fördervoraussetzungen erfüllen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenPrivatpersonen
Förderbetrag: 2.000 € – 50.000 €.
Anträge müssen vor Baubeginn oder Kauf des Objekts gestellt werden.
Fördergeber ist Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →