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Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 106 Tagen

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Erwerb oder Bau von Wohnraum zur Selbstnutzung durch Privatpersonen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie, wenn Sie Wohnraum zur Selbstnutzung kaufen wollen und sich ohne Unterstützung nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Sie erhalten die Förderung für die Neuschaffung von Eigenheimen und zur Selbstnutzung bestimmten Eigentumswohnungen durch Neubau oder Nutzungsänderung von Gebäuden sowie den Erwerb von bestehendem Wohnraum zur Selbstnutzung (Bestandserwerb). Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Ihr Darlehen besteht aus einer Grundpauschale sowie einem Zusatzdarlehen für Familien (Familienbonus), barrierefreies Wohnen, standortbedingte Mehrkosten, Bauen mit Holz sowie BEG Effizienzhaus 40. Die Höhe Ihres Darlehens hängt vom Einkommen, der Größe Ihres Haushalts und dem Standort des Objekts ab. Bei Bedarf können Sie ein Ergänzungsdarlehen in Höhe von EUR 2.000 bis EUR 50.000 bekommen, wenn Sie kein dinglich gesichertes Darlehen erhalten können. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Baubeginn beziehungsweise vor dem Kauf eines Objekts bei dem für Sie zuständigen Amt für Wohnungswesen bei der Stadt- oder Kreisverwaltung.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 50.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Baubeginn oder Kauf des Objekts gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, deren Gesamteinkommen die festgelegten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Der Wohnraum, für den Sie die Förderung beantragen, muss in Nordrhein-Westfalen liegen.

Die Belastung muss für Sie dauerhaft tragbar sein.

Sie erhalten die Förderung nur für Wohnraum, den Sie selbst nutzen oder nutzen wollen.

Normalerweise müssen Sie eine Eigenleistung in Höhe von mindestens 7,5 Prozent der Gesamtkosten erbringen.

Sie müssen mit Ihrer Maßnahme außerdem die städtebaulichen, energetischen und technischen Fördervoraussetzungen erfüllen.

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Häufige Fragen zu Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024

Wer kann Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 beantragen?

Privatpersonen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024?

Förderbetrag: 2.000 € – 50.000 €.

Bis wann kann man Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 beantragen?

Anträge müssen vor Baubeginn oder Kauf des Objekts gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024?

Fördergeber ist Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.000 € – 50.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Nordrhein-Westfalen