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Antrag möglichZuschuss

Förderrichtlinie Netzwerk Flächenmanagement – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie in nachhaltiges kommunales Flächenmanagement investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kreise, kreisfreie Städte, kommunale Körperschaften.

Was wird gefördert?

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Kreis oder kreisfreie Stadt bei der Absenkung der Flächenneuinanspruchnahme für Wohnen, Gewerbe und Verkehr in Ihrer Region. Sie erhalten die Förderung für Personalkosten,Reisekosten,Kosten für Informationstechnik,projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit,anteilige Ausgaben für Leitung und für Verwaltung des Personals im Projekt im Bereich des zeitlich begrenzten, kommunalen Flächenmanagements. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal EUR 320.000. Sie können die Förderung über einen Zeitraum von 2 bis 5 Jahren in Anspruch nehmen und erhalten bis zu 90 Prozent im 1. und 2. Jahr,bis zu 75 Prozent im 3. Jahr,bis zu 50 Prozent im 4. und 5. Jahr. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahmen an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 320.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der Maßnahmen stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kreise und kreisfreie Städte, kommunale Körperschaften, kreisgebietsübergreifende regionale Körperschaften sowie Gesellschaften der Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Eine Förderung erhalten Sie für maximal eine Personalstelle für kommunales Flächenmanagement je Kreis oder kreisfreier Stadt.Sie müssen die Gesamtfinanzierung über die ganze Projektlaufzeit sichern.Sie erhalten keine Förderung für Stellen oder Projekte, die vor Förderbeginn bereits etabliert waren.

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Häufige Fragen zu Förderrichtlinie Netzwerk Flächenmanagement

Wer kann Förderrichtlinie Netzwerk Flächenmanagement beantragen?

Kreise, kreisfreie Städte, kommunale Körperschaften

Wie hoch ist die Förderung bei Förderrichtlinie Netzwerk Flächenmanagement?

Förderbetrag: bis 320.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Förderrichtlinie Netzwerk Flächenmanagement beantragen?

Antrag vor Beginn der Maßnahmen stellen

Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinie Netzwerk Flächenmanagement?

Fördergeber ist Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität
  • → IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur
  • → IB.SH Betriebsmitteldarlehen

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 320.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein

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