Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt sowie des natürlichen ländlichen Erbes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung.
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen und Personengesellschaften,für die Förderung von Naturschutzfachplanungen ausschließlich Landkreise und kreisfreie Städte,für die Naturschutzberatung für Landnutzerinnen und landnutzer ausschließlich Anbieterinnen und Anbieter der Naturschutzberatung in Form von juristischen Personen des Privatrechts sowie natürlichen Personen als Träger von Unternehmen,für GAK-finanzierte Maßnahmen landwirtschaftliche Betriebe und andere Landbewirtschafterinnen und Landbewirtschafter.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Vorhaben müssen sich auf den Freistaat Sachsen beziehen beziehungsweise auf Flächen im Freistaat Sachsen stattfinden.Im Übrigen gelten unterschiedliche Voraussetzungen je nach Vorhaben.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
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Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL). Quelle: foerderdatenbank.de.
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