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Förderrichtlinie Klimaschutzverträge - FRL KSV – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Die Förderrichtlinie Klimaschutzverträge unterstützt Projekte zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen und Kommunen.

Was wird gefördert?

Die Förderrichtlinie Klimaschutzverträge - FRL KSV der NRW.BANK bietet finanzielle Unterstützung für Projekte, die zur Reduktion von CO2-Emissionen beitragen. Ziel ist es, innovative Ansätze zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern.

Frist und Status

Anträge können jederzeit gestellt werden, solange die Mittel verfügbar sind.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderrichtlinie Klimaschutzverträge - FRL KSV"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Förderrichtlinie Klimaschutzverträge - FRL KSV

Wer kann Förderrichtlinie Klimaschutzverträge - FRL KSV beantragen?

Unternehmen und Kommunen

Bis wann kann man Förderrichtlinie Klimaschutzverträge - FRL KSV beantragen?

Anträge können jederzeit gestellt werden, solange die Mittel verfügbar sind.

Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinie Klimaschutzverträge - FRL KSV?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

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