Förderrichtlinie Klimaschutzverträge - FRL KSV – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: NRW.BANK
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Die Förderrichtlinie Klimaschutzverträge unterstützt Projekte zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen und Kommunen.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Anträge können jederzeit gestellt werden, solange die Mittel verfügbar sind.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderrichtlinie Klimaschutzverträge - FRL KSV"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderrichtlinie Klimaschutzverträge - FRL KSV
Wer kann Förderrichtlinie Klimaschutzverträge - FRL KSV beantragen?
Unternehmen und Kommunen
Bis wann kann man Förderrichtlinie Klimaschutzverträge - FRL KSV beantragen?
Anträge können jederzeit gestellt werden, solange die Mittel verfügbar sind.
Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinie Klimaschutzverträge - FRL KSV?
Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.
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