Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Vorhaben im Gewässer- und Hochwasserschutz durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen.
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 10.000 €.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Gemeinden,kommunale Zusammenschlüsse sowieWasser- und Bodenverbände, die nicht wirtschaftlich tätig werden.
Für einzelne Maßnahmen sind darüber hinaus auch natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowieTeilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse nach dem Flurbereinigungsgesetz antragsberechtigt.
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Jetzt Projekt prüfenPrivatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen
Förderbetrag: ab 10.000 €. Förderquote: 90 %.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. Quelle: foerderdatenbank.de.
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