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Antrag möglichZuschuss

Förderrichtlinie Gewässer- und Hochwasserschutz (RL GH/2018) – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Vorhaben im Gewässer- und Hochwasserschutz durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen fördert Maßnahmen des Gewässer- und Hochwasserschutzes. Sie bekommen die Förderung für Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes oder Potenzials der Gewässer,Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements,sonstige Maßnahmen im Einzelfall sowieMaßnahmen der Hochwasserschadensbeseitigung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze beträgt in der Regel EUR 10.000. Sie stellen Ihren Förderantrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme auf dem vorgesehenen Antragsformular in zweifacher Ausfertigung bei der Landesdirektion Sachsen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 10.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Gemeinden,kommunale Zusammenschlüsse sowieWasser- und Bodenverbände, die nicht wirtschaftlich tätig werden.

Für einzelne Maßnahmen sind darüber hinaus auch natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowieTeilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse nach dem Flurbereinigungsgesetz antragsberechtigt.

Sie sichern die Gesamtfinanzierung der Maßnahme.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular in zweifacher Ausfertigung

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Häufige Fragen zu Förderrichtlinie Gewässer- und Hochwasserschutz (RL GH/2018)

Wer kann Förderrichtlinie Gewässer- und Hochwasserschutz (RL GH/2018) beantragen?

Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderrichtlinie Gewässer- und Hochwasserschutz (RL GH/2018)?

Förderbetrag: ab 10.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Förderrichtlinie Gewässer- und Hochwasserschutz (RL GH/2018) beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinie Gewässer- und Hochwasserschutz (RL GH/2018)?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → InnoStartBonus
  • → Förderung des Nachwuchsleistungssports

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 10.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen

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