Förderrichtlinie EFRE-Programm Stadtteilzentren III – Förderung in Berlin
Fördergeber: Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen zur nachhaltigen Stabilisierung und strukturellen Entwicklung sozial benachteiligter Gebiete planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Berlin unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei nichtinvestiven Vorhaben zum Aufbau und zur Entwicklung von Stadtteilzentren (Nachbarschaftshäusern) in unterversorgten Gebieten nach den Prinzipien der Gemeinwesenarbeit. Sie erhalten die Förderung für Projekte mit folgenden Schwerpunkten: Stärkung des sozialen Zusammenhalts, Förderung der Hilfe zur Selbsthilfe und Entwicklung des bürgerschaftlichen Engagements (Aktivierung und Beteiligung der Bewohnerschaft), Förderung generationenübergreifender sozialer Teilhabe (Inklusion, Verbesserung interkultureller Kompetenzen, Verhinderung von Isolation, Ausgrenzung und Diskriminierung), stadtteilbezogene sozial-kulturelle Arbeit in Verbindung mit einer Aktivierung, Stärkung und lokalen Vernetzung regionaler Netzwerke, gesamtstädtische Qualitäts- und Wirkungsansätze mit dem Ziel einer Verstetigung nach Projektende. Darüber hinaus können demokratieunterstützende Projekte gefördert werden, die für die Bewohnerschaft Möglichkeiten zur aktiven Beteiligung bieten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 40 Prozent der jährlichen Gesamtkosten. Diese dürfen höchstens EUR 150.000 betragen. Die Antragstellung erfolgt im Rahmen von Projektaufrufen zur Interessenbekundung, die im Internet veröffentlicht werden. Ihren Antrag reichen Sie bitte bei der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH (gsub) ein.
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000 €.
Frist und Status
Antragstellung erfolgt im Rahmen von Projektaufrufen zur Interessenbekundung, die im Internet veröffentlicht werden
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Antragsberechtigt sind juristische Personen, die auf gemeinnütziger Grundlage satzungsgemäße Aufgaben der Gemeinwesen-, Stadtteil- und Nachbarschaftsarbeit umsetzen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderrichtlinie EFRE-Programm Stadtteilzentren III"
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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