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Förderrichtlinie EFRE-Programm Stadtteilzentren III – Förderung in Berlin

Fördergeber: Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Berlin unterstützt Maßnahmen zur Stabilisierung und Entwicklung sozial benachteiligter Gebiete mit Zuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Land Berlin unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei nichtinvestiven Vorhaben zum Aufbau und zur Entwicklung von Stadtteilzentren (Nachbarschaftshäusern) in unterversorgten Gebieten nach den Prinzipien der Gemeinwesenarbeit. Sie erhalten die Förderung für Projekte mit Schwerpunkten wie Stärkung des sozialen Zusammenhalts, Förderung der Hilfe zur Selbsthilfe und Entwicklung des bürgerschaftlichen Engagements. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, der normalerweise bis zu 40 Prozent der jährlichen Gesamtkosten beträgt, die höchstens EUR 150.000 betragen dürfen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000 €.

Frist und Status

Die Antragstellung erfolgt im Rahmen von Projektaufrufen zur Interessenbekundung, die im Internet veröffentlicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen, die auf gemeinnütziger Grundlage satzungsgemäße Aufgaben der Gemeinwesen-, Stadtteil- und Nachbarschaftsarbeit umsetzen.

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Häufige Fragen zu Förderrichtlinie EFRE-Programm Stadtteilzentren III

Wer kann Förderrichtlinie EFRE-Programm Stadtteilzentren III beantragen?

Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderrichtlinie EFRE-Programm Stadtteilzentren III?

Förderbetrag: bis 150.000 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Förderrichtlinie EFRE-Programm Stadtteilzentren III beantragen?

Die Antragstellung erfolgt im Rahmen von Projektaufrufen zur Interessenbekundung, die im Internet veröffentlicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinie EFRE-Programm Stadtteilzentren III?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 150.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Berlin