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Förderrichtlinie EFRE-Programm Stadtteilzentren III – Förderung in Berlin

Fördergeber: Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 10 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen zur nachhaltigen Stabilisierung und strukturellen Entwicklung sozial benachteiligter Gebiete planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Land Berlin unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei nichtinvestiven Vorhaben zum Aufbau und zur Entwicklung von Stadtteilzentren (Nachbarschaftshäusern) in unterversorgten Gebieten nach den Prinzipien der Gemeinwesenarbeit. Sie erhalten die Förderung für Projekte mit folgenden Schwerpunkten: Stärkung des sozialen Zusammenhalts, Förderung der Hilfe zur Selbsthilfe und Entwicklung des bürgerschaftlichen Engagements (Aktivierung und Beteiligung der Bewohnerschaft), Förderung generationenübergreifender sozialer Teilhabe (Inklusion, Verbesserung interkultureller Kompetenzen, Verhinderung von Isolation, Ausgrenzung und Diskriminierung), stadtteilbezogene sozial-kulturelle Arbeit in Verbindung mit einer Aktivierung, Stärkung und lokalen Vernetzung regionaler Netzwerke, gesamtstädtische Qualitäts- und Wirkungsansätze mit dem Ziel einer Verstetigung nach Projektende. Darüber hinaus können demokratieunterstützende Projekte gefördert werden, die für die Bewohnerschaft Möglichkeiten zur aktiven Beteiligung bieten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 40 Prozent der jährlichen Gesamtkosten. Diese dürfen höchstens EUR 150.000 betragen. Die Antragstellung erfolgt im Rahmen von Projektaufrufen zur Interessenbekundung, die im Internet veröffentlicht werden. Ihren Antrag reichen Sie bitte bei der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH (gsub) ein.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000 €.

Frist und Status

Die Antragstellung erfolgt im Rahmen von Projektaufrufen zur Interessenbekundung, die im Internet veröffentlicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen, die auf gemeinnütziger Grundlage satzungsgemäße Aufgaben der Gemeinwesen-, Stadtteil- und Nachbarschaftsarbeit umsetzen.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Förderrichtlinie EFRE-Programm Stadtteilzentren III

Wer kann Förderrichtlinie EFRE-Programm Stadtteilzentren III beantragen?

Öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderrichtlinie EFRE-Programm Stadtteilzentren III?

Förderbetrag: bis 150.000 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Förderrichtlinie EFRE-Programm Stadtteilzentren III beantragen?

Die Antragstellung erfolgt im Rahmen von Projektaufrufen zur Interessenbekundung, die im Internet veröffentlicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinie EFRE-Programm Stadtteilzentren III?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 150.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Berlin