Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Wirtschaft integriert – Förderung in Hessen
Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 25 Tagen
Zuschüsse für Projekte zur Unterstützung von ausbildungsinteressierten Personen mit besonderem Sprachförderbedarf in Hessen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen Land Hessen und Bund) und juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind.
Erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular,Ausführliches Gesamtkonzept (Arbeitsschritte, Personal- und Aufgabenplan),Detaillierter Zeit-, Ausgaben- und Finanzplan
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Wirtschaft integriert
Wer kann Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Wirtschaft integriert beantragen?
Bildungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Wirtschaft integriert?
Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Wirtschaft integriert beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027.
Wer ist Fördergeber von Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Wirtschaft integriert?
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 30. Juni 2027
- Förderregion
- Hessen