Fördergeber: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie aufgrund der Bewirtschaftung von Waldflächen in Natura-2000-Gebieten zusätzliche Kosten oder Einkommensverluste tragen müssen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen finanziellen Ausgleich erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Der Förderbetrag liegt bei ab 150 €.
Anträge müssen bis zum 15. Mai des Jahres eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts mit Unternehmenssitz in der Europäischen Union, die Eigentümerin oder Eigentümer von Waldflächen in Baden-Württemberg sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Es werden ausschließlich Waldflächen im Sinne von Paragraf 2 Absatz 1 bis 3 Landeswaldgesetz (LWaldG) gefördert.
Diese müssen sich im Eigentum der Antragstellerin und des Antragstellers befinden, mit Ausnahme von Gemeinschaftswald, Realgenossenschaften oder anerkannten Forstbetriebsgemeinschaften.Ihre zu fördernden Waldflächen müssen innerhalb der amtlichen Förderkulisse für Baden-Württemberg liegen, in der die zuwendungsfähigen Fauna-Flora-Habitatsrichtlinien-Waldlebensraumtypflächen (WLRT-Flächen) erfasst sind.Sie pflegen die Waldflächen nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen, naturnahen Waldwirtschaft.Der Anteil von nicht lebensraumtypischen Baumarten darf je Fauna-Flora-Habitatsrichtlinien-Gebiet und Waldlebensraumtyp nicht höher als 25 Prozent liegen.Sie halten die Zuwendungsvoraussetzungen im Zeitraum vom 1.7.
des Antragsjahres bis zum 30.6.
des Folgejahres ein.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: ab 150 €.
Anträge müssen bis zum 15. Mai des Jahres eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR). Quelle: foerderdatenbank.de.
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