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Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm Umweltzulage Wald (UZW) – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie aufgrund der Bewirtschaftung von Waldflächen in Natura-2000-Gebieten zusätzliche Kosten oder Einkommensverluste tragen müssen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen finanziellen Ausgleich erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg gewährt Ihnen als Waldbesitzende einen Ausgleich für Einkommensverluste oder zusätzliche Kosten, die Ihnen bei der Bewirtschaftung einer Waldfläche in einem Natura-2000-Gebiet entstanden sind. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt jährlich EUR 50,00 pro Hektar. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 150,00. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme mit dem Gemeinsamen Antrag bis 15.5. eines Jahres über das elektronische Antragsverfahren FIONA an die jeweils örtlich zuständige untere Landwirtschaftsbehörde.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 150 €.

Frist und Status

Anträge müssen bis zum 15. Mai des Jahres eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts mit Unternehmenssitz in der Europäischen Union, die Eigentümerin oder Eigentümer von Waldflächen in Baden-Württemberg sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Es werden ausschließlich Waldflächen im Sinne von Paragraf 2 Absatz 1 bis 3 Landeswaldgesetz (LWaldG) gefördert.

Diese müssen sich im Eigentum der Antragstellerin und des Antragstellers befinden, mit Ausnahme von Gemeinschaftswald, Realgenossenschaften oder anerkannten Forstbetriebsgemeinschaften.Ihre zu fördernden Waldflächen müssen innerhalb der amtlichen Förderkulisse für Baden-Württemberg liegen, in der die zuwendungsfähigen Fauna-Flora-Habitatsrichtlinien-Waldlebensraumtypflächen (WLRT-Flächen) erfasst sind.Sie pflegen die Waldflächen nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen, naturnahen Waldwirtschaft.Der Anteil von nicht lebensraumtypischen Baumarten darf je Fauna-Flora-Habitatsrichtlinien-Gebiet und Waldlebensraumtyp nicht höher als 25 Prozent liegen.Sie halten die Zuwendungsvoraussetzungen im Zeitraum vom 1.7.

des Antragsjahres bis zum 30.6.

des Folgejahres ein.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderprogramm Umweltzulage Wald (UZW)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Umweltzulage Wald (UZW)

Wer kann Förderprogramm Umweltzulage Wald (UZW) beantragen?

Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Umweltzulage Wald (UZW)?

Förderbetrag: ab 150 €.

Bis wann kann man Förderprogramm Umweltzulage Wald (UZW) beantragen?

Anträge müssen bis zum 15. Mai des Jahres eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Umweltzulage Wald (UZW)?

Fördergeber ist Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR). Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Fördermittel Baden-Württemberg
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  • → Förderung einer zukunftsfähigen Regionalentwicklung durch Innovationssysteme und Nachhaltigkeit (EFRE – RegioInn2030)
  • → Bauen und Wohnen Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen (Basisförderung)
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Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 150 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg

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