Antrag möglichZuschuss
Förderprogramm Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RZStra) – Förderung in Bayern
Fördergeber: Freistaat Bayern
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen
Wenn Sie in den kommunalen Straßen- und Brückenbau in Bayern investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss des Freistaates erhalten.
Was wird gefördert?
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei Vorhaben des kommunalen Straßen- und Brückenbaus. Sie bekommen die Förderung aus Mitteln des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes (BayFAG) für den Bau oder Ausbau unter anderem von Kreis- und Gemeindestraßen, Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundes-, Staats- und Kreisstraßen, sowie von Geh- und/oder Radwegen in der Baulast von Gemeinden, unselbständigen Geh- und Radwegen an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrt, selbständigen Rad- und Gehwegen, öffentlichen Umsteigeparkplätzen, Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) und dem Bundeswasserstraßengesetz sowie Radschnellwegen. Aus Mitteln des Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (BayGVFG) bekommen Sie die Förderung für den Bau oder Ausbau von verkehrswichtigen innerörtlichen Straßen, besonderen Fahrspuren für Omnibusse, verkehrswichtigen Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz, verkehrswichtigen zwischenörtlichen Straßen, Straßen im Zusammenhang mit der Stilllegung von Eisenbahnstrecken, dynamischen Verkehrsleitsystemen, öffentlichen Umsteigeparkplätzen an Straßen, öffentlichen Verkehrsflächen für in Bebauungsplänen ausgewiesene Güterverkehrszentren sowie Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) oder dem Bundeswasserstraßengesetz und der Bau oder Ausbau von Geh- und Radwegen in der Baulast von Gemeinden in Ortsdurchfahrten von Bundes-, Staats- und Kreisstraßen, deren Fahrbahnen sich nicht in der Baulast der Gemeinden befinden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt normalerweise maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Gesamtförderung darf 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten nicht überschreiten. Bevor Sie den Antrag stellen, muss das Vorhaben in die Förderdatenbank Straßenbau und in das Jahresprogramm aufgenommen worden sein. Ihren Antrag müssen Sie bis zum 1.9. des Vorjahres unter Verwendung der Antragsformulare bei der zuständigen Bezirksregierung stellen. Normalerweise sollen innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren nach Verkehrsfreigabe für gleichartige Vorhaben desselben Straßenabschnitts keine weiteren Zuwendungen gegeben werden.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
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