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Förderprogramm Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RZStra) – Förderung in Bayern

Fördergeber: Freistaat Bayern

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Der Freistaat Bayern unterstützt kommunale Straßen- und Brückenbauvorhaben mit Zuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei Vorhaben des kommunalen Straßen- und Brückenbaus. Sie bekommen die Förderung aus Mitteln des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes (BayFAG) für den Bau oder Ausbau unter anderem von Kreis- und Gemeindestraßen, Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundes-, Staats- und Kreisstraßen, sowie von Geh- und/oder Radwegen in der Baulast von Gemeinden. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, wobei die Höhe der Förderung normalerweise maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten beträgt. Die Gesamtförderung darf 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten nicht überschreiten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %.

Frist und Status

Anträge müssen bis zum 1.9. des Vorjahres eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Freistaat Bayern.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise und rechtsfähige kommunale Zusammenschlüsse, die Baulastträger der genannten Straßen sind.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RZStra)

Wer kann Förderprogramm Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RZStra) beantragen?

Kommune

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RZStra)?

Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Förderprogramm Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RZStra) beantragen?

Anträge müssen bis zum 1.9. des Vorjahres eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RZStra)?

Fördergeber ist Freistaat Bayern. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bayern