Förderprogramm Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RZStra) – Förderung in Bayern
Fördergeber: Freistaat Bayern
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Der Freistaat Bayern unterstützt kommunale Straßen- und Brückenbauvorhaben mit Zuschüssen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %.
Frist und Status
Anträge müssen bis zum 1.9. des Vorjahres eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Freistaat Bayern.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise und rechtsfähige kommunale Zusammenschlüsse, die Baulastträger der genannten Straßen sind.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderprogramm Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RZStra)
Wer kann Förderprogramm Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RZStra) beantragen?
Kommune
Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RZStra)?
Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Förderprogramm Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RZStra) beantragen?
Anträge müssen bis zum 1.9. des Vorjahres eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RZStra)?
Fördergeber ist Freistaat Bayern. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bayern