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Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm Stadterneuerung (AV-Stadterneuerung 2014) – Förderung in Berlin

Fördergeber: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen zur Stadterneuerung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Unternehmen, Privatperson, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Berlin fördert mit Unterstützung des Bundes aus Mitteln der Städtebauförderung Maßnahmen zur Stadterneuerung, die der zukunftsfähigen und nachhaltigen Entwicklung dienen. Dabei setzt Berlin folgende Schwerpunkte: In dem Programm „Sozialer Zusammenhalt“ geht es besonders um die Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität sowie der Nutzungsvielfalt in den Quartieren, die Integration aller Bevölkerungsgruppen und den Zusammenhalt in der Nachbarschaft. Quartiersmanagement, Teilhabe und Ehrenamt werden stärker unterstützt. Das Programm ersetzt das bisherige Programm „Soziale Stadt“.Das Programm „Lebendige Zentren und Quartiere“ konzentriert die Förderung auf die Anpassung, Revitalisierung, Stärkung und den Erhalt von Quartieren und Zentren. Die Maßnahmen sollen zur Aufwertung und Profilierung sowie zur Förderung der Nutzungsvielfalt in den Fördergebieten beitragen. Das Programm ersetzt die bisherigen Programme „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ sowie „Städtebaulicher Denkmalschutz“.Das Programm „Nachhaltige Erneuerung“ folgt dem bisherigen Programm „Stadtumbau“ nach und unterstützt die Bezirke dabei, städtebauliche und infrastrukturelle Anpassungen an den demographischen, klimatischen und wirtschaftlichen Wandel in ihren Fördergebieten umzusetzen. Sie erhalten die Städtebaufördermittel in den vom Senat festgelegten Fördergebieten. Zuständig ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Als Institution der Berliner Landesverwaltung erhalten Sie die Förderung als Finanzierungszusage, bei Antragstellerinnen und Antragstellern außerhalb der Berliner Landesverwaltung normalerweise als Zuschuss.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben und Programmbereich natürliche Personen,juristische Personen,Behörden sowieöffentlich-private Partnerschaften, sofern sie ein förderfähiges Vorhaben durchführen wollen.

Ihre städtebauliche Gesamtmaßnahme muss in ein Förderungsprogramm aufgenommen und das städtebauliche Erneuerungsgebiet muss förmlich festgelegt worden sein.

Für das Gebiet muss normalerweise ein integriertes städtebauliches Erneuerungskonzept (ISEK) bestehen.

Sie müssen die Finanzhilfen zur Städtebauförderung nach dem besonderen Städtebaurecht des Baugesetzbuchs (BauGB) einsetzen.

Fördergegenstand ist jeweils die städtebauliche Gesamtmaßnahme als Einheit im Sinne des BauGB.

Einzelmaßnahmen werden nur als Bestandteil einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme finanziert.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Stadterneuerung (AV-Stadterneuerung 2014)

Wer kann Förderprogramm Stadterneuerung (AV-Stadterneuerung 2014) beantragen?

Kommune, Unternehmen, Privatperson, Verband/Vereinigung

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Stadterneuerung (AV-Stadterneuerung 2014)?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Berlin
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Bürgschaften der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg – BBBsocial
  • → Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung
  • → IBB Energetische Gebäudesanierung – Effizienzhaus

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Förderart
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