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Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm Rückbau von Wohngebäuden – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie den Rückbau leerstehender Wohngebäude planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie beim Rückbau von dauerhaft nicht mehr benötigten Wohngebäuden. Zu den Wohngebäuden und den anzurechnenden Wohnflächen gehören auch die Gewerbeflächen in überwiegend zum Wohnen genutzten Gebäuden. Sie erhalten die Förderung für Abbruch und Demontage des Bauwerkes einschließlich der Ver- und Entsorgungsleitungen,Abtransport des Abbruchmaterials einschließlich der Enddeponie,Sicherungsmaßnahmen an abgetrennten Ver- und Entsorgungsleitungen,einfache Begrünung des Grundstückes nach der Rückbaumaßnahme,notwendige Baunebenkosten,Freimachung von Wohnungen undabbruchbedingte Instandsetzung an Nachbarhäusern. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 50,00 pro Quadratmeter zurückgebauter Wohnfläche. Richten Sie Ihren Antrag bitte zu festgelegten Fristen an die Sächsische Aufbaubank.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 50 €.

Frist und Status

Richten Sie Ihren Antrag bitte zu festgelegten Fristen an die Sächsische Aufbaubank.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden.

Als Gemeinde können Sie die Zuwendungen an Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer weiterleiten.

Dabei kann es sich um Zweckverbände, Landkreise, Kirchen sowie natürliche und juristische Personen des Privatrechts handeln.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Als Gemeinde müssen Sie über ein höchstens 10 Jahre altes integriertes Stadtentwicklungskonzept verfügen.Sie müssen die Rückbaumaßnahme außerhalb eines Städtebaufördergebietes durchführen.Die Maßnahme muss aufgrund der erwartenden demografischen Entwicklung erforderlich sein.Die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer muss auf mögliche planungsschadensrechtliche Entschädigungsansprüche und für mindestens 10 Jahre auf die Wiederbebauung des Grundstücks mit Mietwohngebäuden verzichten.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Rückbau von Wohngebäuden

Wer kann Förderprogramm Rückbau von Wohngebäuden beantragen?

Kommune

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Rückbau von Wohngebäuden?

Förderbetrag: bis 50 €.

Bis wann kann man Förderprogramm Rückbau von Wohngebäuden beantragen?

Richten Sie Ihren Antrag bitte zu festgelegten Fristen an die Sächsische Aufbaubank.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Rückbau von Wohngebäuden?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Sachsen
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → InnoStartBonus
  • → Förderung des Nachwuchsleistungssports

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 50 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen

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