Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie den Rückbau leerstehender Wohngebäude planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kommune.
Der Förderbetrag liegt bei bis 50 €.
Richten Sie Ihren Antrag bitte zu festgelegten Fristen an die Sächsische Aufbaubank.
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Gemeinden.
Als Gemeinde können Sie die Zuwendungen an Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer weiterleiten.
Dabei kann es sich um Zweckverbände, Landkreise, Kirchen sowie natürliche und juristische Personen des Privatrechts handeln.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Als Gemeinde müssen Sie über ein höchstens 10 Jahre altes integriertes Stadtentwicklungskonzept verfügen.Sie müssen die Rückbaumaßnahme außerhalb eines Städtebaufördergebietes durchführen.Die Maßnahme muss aufgrund der erwartenden demografischen Entwicklung erforderlich sein.Die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer muss auf mögliche planungsschadensrechtliche Entschädigungsansprüche und für mindestens 10 Jahre auf die Wiederbebauung des Grundstücks mit Mietwohngebäuden verzichten.
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Jetzt Projekt prüfenKommune
Förderbetrag: bis 50 €.
Richten Sie Ihren Antrag bitte zu festgelegten Fristen an die Sächsische Aufbaubank.
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung. Quelle: foerderdatenbank.de.
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