FÖRDERBASE
FörderprogrammeFunktionen & PreiseSchnellcheckÜber das ProjektBlog
AnmeldenKostenlos starten →
FÖRDERBASE

KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

info@foerderbase.de

Plattform

  • Startseite
  • Funktionen & Preise
  • Über das Projekt
  • Förderprogramme
  • KI-Matching
  • Blog & Ratgeber
  • FAQ
  • Kontakt
  • Partner
  • Kooperation Vereinsplaner
  • Fördermittel Vereine
  • Fördermittel Unternehmen
  • Fördermittel Kommunen

Regionen

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  • Alle Programme →
  • Bestand & Zahlen

© 2026 FörderBase – KI-gestützte Fördermittelsuche für Deutschland

AGBImpressumDatenschutz
  1. Start
  2. /Förderprogramme
  3. /Fördermittel Schleswig-Holstein
  4. /Fachkräfterichtlinie
Antrag möglichZuschuss

Fachkräfterichtlinie – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Kommune, Landkreis oder Träger Maßnahmen zur Fachkräftesicherung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Verband/Vereinigung, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Hochschule, Forschungseinrichtung, Bildungseinrichtung, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei regionalen und übergreifenden Maßnahmen zur Fachkräftesicherung. Im Rahmen dieser Richtlinie werden gefördert: Maßnahmen zur Fachkräftesicherung in den Landkreisen und kreisfreien Städten unter Berücksichtigung demografischer, struktureller und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen der Region,übergreifende Maßnahmen und Modellprojekte im Bereich der Fachkräftesicherung auf Initiative des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowieMaßnahmen zur begleitenden Qualitätssicherung und Erhöhung der Sichtbarkeit von geförderten Projekten in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Sie erhalten die Förderung für betriebliche und überbetriebliche Maßnahmen unter den Bedingungen des digitalen Wandels,die Verbesserung der Qualität der Arbeit, unter anderem sozialpartnerschaftliche Projekte,Fachkräftekampagnen und andere Öffentlichkeitsarbeit,Information und Sensibilisierung von Unternehmen,die Etablierung von Unternehmens- und Branchenverbünden, Fachkräftepools und Verbünden für strategische Personalentwicklung, eLearning und lernende Organisationen auf der überbetrieblichen Ebene,Kooperationen von Hochschule und Wirtschaft,der Aufbau integrationsunterstützender Netzwerke und Strukturen zur Anwerbung und/oder Begleitung ausländischer Fachkräfte beziehungsweise Auszubildender,die Optimierung des Systems der Arbeits- und Ausbildungsmarktintegration insbesondere von Benachteiligten und von Migranten,die Etablierung von geeigneten Strukturen und Ausbau lebensphasenorientierter Personalarbeit,Studien und Handlungskonzeptionen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie können Anträge für regionale Maßnahmen laufend stellen. Anträge auf Initiative des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr müssen Sie auf Grundlage eines Förderaufrufs oder einer Bekanntmachung einreichen. Ihr Ansprechpartner für Beratung und Antragstellung sowie Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %.

Frist und Status

Anträge können laufend gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Landkreise,kreisfreie Städte,kreisangehörige Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen sowienatürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Im Landkreis beziehungsweise der kreisfreien Stadt muss eine regionale Fachkräfteallianz aus den relevanten Akteuren etabliert sein.Wenn Sie regionale Maßnahmen durchführen, müssen diese zentrale Zielstellungen der Fachkräftestrategie Sachsen unterstützen und durch die regionale Fachkräfteallianz im Rahmen des regionalen Budgets priorisiert sein.Für Projekte, die über bestehende Förderprogramme oder gesetzliche Leistungen finanziert werden können, erhalten Sie keine Förderung.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Fachkräfterichtlinie"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Fachkräfterichtlinie zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Fachkräfterichtlinie

Wer kann Fachkräfterichtlinie beantragen?

Existenzgründer/in, Verband/Vereinigung, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Hochschule, Forschungseinrichtung, Bildungseinrichtung, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Fachkräfterichtlinie?

Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Fachkräfterichtlinie beantragen?

Anträge können laufend gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Fachkräfterichtlinie?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen
  • → InnoStartBonus
  • → Förderung des Nachwuchsleistungssports

Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen

Programm im Blick behalten

Merken & passende Alternativen finden

Kostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.

Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →
Zur Quelle