Förderprogramm Niederlassung von Landärzten – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 67 Tagen
Ärztinnen und Ärzte, die eine Niederlassung im ländlichen Raum planen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Ärztinnen und Ärzte.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 25.000 €.
Frist und Status
Anträge sollten frühzeitig vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Fachärztinnen und -ärzte für Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte sowie hausärztlich tätige Internistinnen und Internisten, die an der hausärztlichen Versorgung nach § 73 (1a) 5.
Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) teilnehmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderprogramm Niederlassung von Landärzten
Wer kann Förderprogramm Niederlassung von Landärzten beantragen?
Ärztinnen und Ärzte
Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Niederlassung von Landärzten?
Förderbetrag: 10.000 € – 25.000 €.
Bis wann kann man Förderprogramm Niederlassung von Landärzten beantragen?
Anträge sollten frühzeitig vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Niederlassung von Landärzten?
Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 10.000 € – 25.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg