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Förderprogramm Niederlassung von Landärzten – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 67 Tagen

Ärztinnen und Ärzte, die eine Niederlassung im ländlichen Raum planen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Ärztinnen und Ärzte.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Ihre Niederlassung als Ärztin oder Arzt in Gebieten des ländlichen Raums, in denen es Engpässe bei der ambulanten hausärztlichen Grundversorgung gibt oder perspektivisch geben kann. Sie bekommen die Förderung für die Neugründung oder Übernahme einer Praxis, Errichtungen einer Zweigpraxis, Anstellung einer Ärztin oder eines Arztes. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Grundförderung beträgt einmalig EUR 10.000 bis maximal EUR 25.000 pro antragstellender Person, hängt von der Einstufung des Fördergebiets und des Umfangs der vertragsärztlichen Tätigkeit oder Niederlassung (voller oder partieller Versorgungsauftrag) ab. Zusätzlich zur Grundförderung können Sie bis zu EUR 5.000 je Förderantrag bekommen, sofern Sie von dritter Seite für die Aufnahme einer vertragsärztlichen Tätigkeit finanziell unterstützt werden. Richten Sie Ihren Antrag bitte frühzeitig vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 25.000 €.

Frist und Status

Anträge sollten frühzeitig vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Fachärztinnen und -ärzte für Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte sowie hausärztlich tätige Internistinnen und Internisten, die an der hausärztlichen Versorgung nach § 73 (1a) 5.

Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) teilnehmen.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Niederlassung von Landärzten

Wer kann Förderprogramm Niederlassung von Landärzten beantragen?

Ärztinnen und Ärzte

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Niederlassung von Landärzten?

Förderbetrag: 10.000 € – 25.000 €.

Bis wann kann man Förderprogramm Niederlassung von Landärzten beantragen?

Anträge sollten frühzeitig vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Niederlassung von Landärzten?

Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 25.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg