Fördergeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen
Ärztinnen und Ärzte, die eine Niederlassung im ländlichen Raum planen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Ärztinnen und Ärzte.
Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 25.000 €.
Anträge sollten frühzeitig vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Fachärztinnen und -ärzte für Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte sowie hausärztlich tätige Internistinnen und Internisten, die an der hausärztlichen Versorgung nach § 73 (1a) 5.
Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) teilnehmen.
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Jetzt Projekt prüfenÄrztinnen und Ärzte
Förderbetrag: 10.000 € – 25.000 €.
Anträge sollten frühzeitig vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
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