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Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm Niederlassung von Landärzten – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen

Ärztinnen und Ärzte, die eine Niederlassung im ländlichen Raum planen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Ärztinnen und Ärzte.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Ihre Niederlassung als Ärztin oder Arzt in Gebieten des ländlichen Raums, in denen es Engpässe bei der ambulanten hausärztlichen Grundversorgung gibt oder perspektivisch geben kann. Sie bekommen die Förderung für die Neugründung oder Übernahme einer Praxis, Errichtungen einer Zweigpraxis, Anstellung einer Ärztin oder eines Arztes. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Grundförderung beträgt einmalig EUR 10.000 bis maximal EUR 25.000 pro antragstellender Person, hängt von der Einstufung des Fördergebiets und des Umfangs der vertragsärztlichen Tätigkeit oder Niederlassung (voller oder partieller Versorgungsauftrag) ab. Zusätzlich zur Grundförderung können Sie bis zu EUR 5.000 je Förderantrag bekommen, sofern Sie von dritter Seite für die Aufnahme einer vertragsärztlichen Tätigkeit finanziell unterstützt werden. Richten Sie Ihren Antrag bitte frühzeitig vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 10.000 € – 25.000 €.

Frist und Status

Anträge sollten frühzeitig vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Fachärztinnen und -ärzte für Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte sowie hausärztlich tätige Internistinnen und Internisten, die an der hausärztlichen Versorgung nach § 73 (1a) 5.

Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) teilnehmen.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Niederlassung von Landärzten

Wer kann Förderprogramm Niederlassung von Landärzten beantragen?

Ärztinnen und Ärzte

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Niederlassung von Landärzten?

Förderbetrag: 10.000 € – 25.000 €.

Bis wann kann man Förderprogramm Niederlassung von Landärzten beantragen?

Anträge sollten frühzeitig vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Niederlassung von Landärzten?

Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Baden-Württemberg
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes
  • → Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser
  • → Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO) im Digitalen Knoten Stuttgart

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000 € – 25.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg

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