Fördergeber: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie einen Naturerlebnisraum in Ihrer Kommune entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 50 %.
Anträge müssen bis zum 30. September des laufenden Haushaltsjahres eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts in Schleswig-Holstein, die Träger eines Naturerlebnisraumes sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Der Naturerlebnisraum muss gemäß § 38 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) anerkannt sein oder es muss seine Anerkennung in Aussicht gestellt werden (Ausnahme: Erstellung einer Entwicklungskonzeption).Sie müssen die Nutzung, die Verkehrssicherheit und die Unterhaltung der Anlagen und Einrichtungen sicherstellen.Ihrem Vorhaben dürfen andere Planungen der Gemeinde oder sonstige überörtliche Planungen nicht entgegenstehen.Ihr Antrag für das laufende Kalenderjahr muss spätestens am 30.9.
des laufenden Haushaltsjahres bei der Bewilligungsbehörde eingegangen sein.Sie müssen Mittel Dritter, insbesondere der EU und des Bundes, vorrangig in Anspruch nehmen.
Bei Nichtbeantragung erfolgt eine fiktive Anrechnung.Sie gewährleisten einen diskriminierungsfreien öffentlichen Zugang zu den Infrastruktureinrichtungen.Sie gestalten die Einrichtungen möglichst barrierefrei.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenKommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Förderquote: 50 %.
Anträge müssen bis zum 30. September des laufenden Haushaltsjahres eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur. Quelle: foerderdatenbank.de.
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