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Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm Naturerlebnisräume – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie einen Naturerlebnisraum in Ihrer Kommune entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Finanzierung der Kosten für die Anlage oder Einrichtung eines Naturerlebnisraums. Sie bekommen die Förderung für folgende Maßnahmen: Erstellung einer Entwicklungskonzeption im geplanten Naturerlebnisraum,Informationsarbeit, Informationselemente und Informationsstätten einschließlich der Errichtung von Informationsgebäuden,landschaftspflegerische und biotopfördernde Maßnahmen,besucherlenkende Maßnahmen zur Sicherung schutzwürdiger Bereiche,Planung, Bau, Aufstellung beziehungsweise Einrichtung von Maßnahmen und Elementen in landschaftsgerechter und ökologischer Bauweise (zum Beispiel Wege und Pfade, Park-, Ruhe-, Spiel- und Lernplätze, Begrünungsmaßnahmen und Baumpflanzungen) undKennzeichnungen für den Naturerlebnisraum. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Wenn Sie landschaftspflegerische und biotopfördernde Maßnahmen oder Maßnahmen zur Schaffung barrierefreier Bereiche in den Naturerlebnisräumen in den Vordergrund stellen, kann der Fördersatz auf bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben erhöht werden. Richten Sie bitte Ihren Antrag über die zuständige untere Naturschutzbehörde an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur, Referate V50/V53. Untere Naturschutzbehörden sind in Schleswig-Holstein die Stadt- und Kreisverwaltungen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Frist und Status

Anträge müssen bis zum 30. September des laufenden Haushaltsjahres eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts in Schleswig-Holstein, die Träger eines Naturerlebnisraumes sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Der Naturerlebnisraum muss gemäß § 38 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) anerkannt sein oder es muss seine Anerkennung in Aussicht gestellt werden (Ausnahme: Erstellung einer Entwicklungskonzeption).Sie müssen die Nutzung, die Verkehrssicherheit und die Unterhaltung der Anlagen und Einrichtungen sicherstellen.Ihrem Vorhaben dürfen andere Planungen der Gemeinde oder sonstige überörtliche Planungen nicht entgegenstehen.Ihr Antrag für das laufende Kalenderjahr muss spätestens am 30.9.

des laufenden Haushaltsjahres bei der Bewilligungsbehörde eingegangen sein.Sie müssen Mittel Dritter, insbesondere der EU und des Bundes, vorrangig in Anspruch nehmen.

Bei Nichtbeantragung erfolgt eine fiktive Anrechnung.Sie gewährleisten einen diskriminierungsfreien öffentlichen Zugang zu den Infrastruktureinrichtungen.Sie gestalten die Einrichtungen möglichst barrierefrei.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderprogramm Naturerlebnisräume"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderprogramm Naturerlebnisräume zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Naturerlebnisräume

Wer kann Förderprogramm Naturerlebnisräume beantragen?

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Naturerlebnisräume?

Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderprogramm Naturerlebnisräume beantragen?

Anträge müssen bis zum 30. September des laufenden Haushaltsjahres eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Naturerlebnisräume?

Fördergeber ist Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität
  • → IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur
  • → IB.SH Betriebsmitteldarlehen

Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein

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