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Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm Nachhaltige Waldbewirtschaftung in Waldgenossenschaften – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie als Waldgenossenschaft Dienstleistungen zur nachhaltigen Bewirtschaftung nutzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Waldgenossenschaften.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Waldgenossenschaft bei der Inanspruchnahme von Betreuungsdienstleistungen zur nachhaltigen Bewirtschaftung Ihrer Waldflächen. Sie erhalten die Förderung für die folgenden forstwirtschaftlichen Maßnahmen: Wirtschaftsplanung,biologische Produktion,technische Produktion,Förderung der Biodiversität im Wald. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 90 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben. Der jährliche Höchstbetrag ist abhängig von Ihrer Hektar-Fläche und einem durchschnittlichen Betreuungszeitbedarf je Hektar. Der Höchstbetrag für Ihr zusätzlich eingestelltes Fachpersonal beträgt EUR 60.000 pro Jahr je vollbeschäftigter sozialversicherungspflichtiger Arbeitskraft (39 Wochenarbeitsstunden). Die Bagatellgrenze beträgt EUR 2.000. Bitte stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 60.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Waldgenossenschaften nach dem Gemeinschaftswaldgesetz, mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, deren Satzungen von der zuständigen Behörde genehmigt sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Forstfläche muss in Nordrhein-Westfalen liegen.Die Betreuungsdienstleistungen müssen Sie durch fachkundiges Personal erbringen lassen.Das Gültigkeitsdatum des vorliegenden Forsteinrichtungswerks darf nicht länger als 1 Jahr zurückliegen.Sie müssen die Bewirtschaftungsgrundsätze des Gemeinschaftswaldgesetzes eingehalten.Sie müssen nach einem anerkannten Wald-Zertifizierungssystem (PEFC, FSC, Naturland oder vergleichbar) zertifiziert sein.Wenn Ihre Waldgenossenschaft am 31.12.2019 Mitglied eines forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses war, muss sie auch während der Projektlaufzeit weiterhin Mitglied sein.Sie dürfen Dienstleistungsverträge für Betreuungsdienstleistungen für maximal 5 Jahre abschließen.

Keine Förderung erhalten Sie für Maßnahmen zur Holzvermarktung und zum Holzverkauf,allgemeine Verwaltungs- und Geschäftsführungstätigkeiten einschließlich Reisekosten und Personalverwaltung,Rechts- und Steuerberatung,Ausgaben für Miete und Leasing,Gebäude- beziehungsweise Grundstücksankäufe,Energie- und Nebenkosten,die Übernahme von gesetzlichen Verpflichtungen, wie Kontrollen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht.

Erforderliche Unterlagen

  • Forsteinrichtungswerk,Zertifizierung nach anerkanntem Wald-Zertifizierungssystem

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Nachhaltige Waldbewirtschaftung in Waldgenossenschaften

Wer kann Förderprogramm Nachhaltige Waldbewirtschaftung in Waldgenossenschaften beantragen?

Waldgenossenschaften

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Nachhaltige Waldbewirtschaftung in Waldgenossenschaften?

Förderbetrag: 2.000 € – 60.000 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Förderprogramm Nachhaltige Waldbewirtschaftung in Waldgenossenschaften beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Nachhaltige Waldbewirtschaftung in Waldgenossenschaften?

Fördergeber ist Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
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  • → LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion
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Auf einen Blick

Förderbetrag
2.000 € – 60.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen

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