Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie als Waldgenossenschaft Dienstleistungen zur nachhaltigen Bewirtschaftung nutzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Waldgenossenschaften.
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 60.000 €.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Waldgenossenschaften nach dem Gemeinschaftswaldgesetz, mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, deren Satzungen von der zuständigen Behörde genehmigt sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Forstfläche muss in Nordrhein-Westfalen liegen.Die Betreuungsdienstleistungen müssen Sie durch fachkundiges Personal erbringen lassen.Das Gültigkeitsdatum des vorliegenden Forsteinrichtungswerks darf nicht länger als 1 Jahr zurückliegen.Sie müssen die Bewirtschaftungsgrundsätze des Gemeinschaftswaldgesetzes eingehalten.Sie müssen nach einem anerkannten Wald-Zertifizierungssystem (PEFC, FSC, Naturland oder vergleichbar) zertifiziert sein.Wenn Ihre Waldgenossenschaft am 31.12.2019 Mitglied eines forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses war, muss sie auch während der Projektlaufzeit weiterhin Mitglied sein.Sie dürfen Dienstleistungsverträge für Betreuungsdienstleistungen für maximal 5 Jahre abschließen.
Keine Förderung erhalten Sie für Maßnahmen zur Holzvermarktung und zum Holzverkauf,allgemeine Verwaltungs- und Geschäftsführungstätigkeiten einschließlich Reisekosten und Personalverwaltung,Rechts- und Steuerberatung,Ausgaben für Miete und Leasing,Gebäude- beziehungsweise Grundstücksankäufe,Energie- und Nebenkosten,die Übernahme von gesetzlichen Verpflichtungen, wie Kontrollen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht.
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Förderbetrag: 2.000 € – 60.000 €. Förderquote: 90 %.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber ist Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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