Fördergeber: Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen
Waldbesitzende in Nordrhein-Westfalen können Zuschüsse für Betreuungsdienstleistungen zur nachhaltigen Bewirtschaftung ihrer Waldflächen erhalten.
Antragsberechtigt sind: forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Waldgenossenschaften.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 2.500 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2029.
Fördergeber und Antragstelle: Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.
Die Forstfläche liegt in Nordrhein-Westfalen.
Es liegt ein Forsteinrichtungswerk vor, dessen Gültigkeitsdatum nicht länger als ein Jahr zurückliegt.
Die Betreuungsdienstleistungen werden durch fachkundiges Personal erbracht.
Für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse: max.
25 Hektar Mitgliedsfläche pro Waldbesitzenden, 80% der Mitgliedsfläche muss zertifiziert sein.
Für Waldgenossenschaften: genehmigter Betriebsplan oder Betriebsgutachten erforderlich.
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Jetzt Projekt prüfenforstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Waldgenossenschaften
Förderbetrag: ab 2.500 €. Förderquote: 80 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2029.
Fördergeber ist Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
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