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Antrag möglichZuschuss

Förderung forstlicher Dienstleistungen – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen

Waldbesitzende in Nordrhein-Westfalen können Zuschüsse für Betreuungsdienstleistungen zur nachhaltigen Bewirtschaftung ihrer Waldflächen erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Waldgenossenschaften.

Was wird gefördert?

Waldbesitzende können eine Unterstützung erhalten bei der Inanspruchnahme von Betreuungsdienstleistungen zur nachhaltigen Bewirtschaftung ihrer Waldflächen. Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben mitfinanzieren, die nicht der Holzvermarktung zugerechnet werden: Wirtschaftsplanung, biologische Produktion, technische Produktion, Förderung der Biodiversität im Wald. Die Förderhöhe wird von der Obersten Forstbehörde festgelegt. Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse erhalten 80% der förderfähigen Ausgaben, Waldgenossenschaften 90%. Die Bagatellgrenze liegt bei 2.500 €.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 2.500 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2029.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Die Forstfläche liegt in Nordrhein-Westfalen.

Es liegt ein Forsteinrichtungswerk vor, dessen Gültigkeitsdatum nicht länger als ein Jahr zurückliegt.

Die Betreuungsdienstleistungen werden durch fachkundiges Personal erbracht.

Für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse: max.

25 Hektar Mitgliedsfläche pro Waldbesitzenden, 80% der Mitgliedsfläche muss zertifiziert sein.

Für Waldgenossenschaften: genehmigter Betriebsplan oder Betriebsgutachten erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Forsteinrichtungswerk,Betriebsplan,Zertifikate

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Häufige Fragen zu Förderung forstlicher Dienstleistungen

Wer kann Förderung forstlicher Dienstleistungen beantragen?

forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Waldgenossenschaften

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung forstlicher Dienstleistungen?

Förderbetrag: ab 2.500 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Förderung forstlicher Dienstleistungen beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2029.

Wer ist Fördergeber von Förderung forstlicher Dienstleistungen?

Fördergeber ist Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Kommunaldarlehen
  • → LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion
  • → Darlehen für mittelständische Unternehmen in Nordrhein-Westfalen

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 2.500 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2029
Förderregion
Nordrhein-Westfalen

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