Zuwendungen zur Anpflanzung von neuen und Ergänzung bestehender Alleen – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Projekte zur Schaffung und Erhaltung von Alleen mit Zuschüssen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, natürliche und juristische Personen des Privatrechts.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 750 €.
Frist und Status
Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände sowie natürliche und juristische Personen des Privatrechts.
Die Allee muss mindestens 300 Meter lang sein und standortgerechte, heimische Baumarten verwenden.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zuwendungen zur Anpflanzung von neuen und Ergänzung bestehender Alleen
Wer kann Zuwendungen zur Anpflanzung von neuen und Ergänzung bestehender Alleen beantragen?
Gemeinden, Gemeindeverbände, natürliche und juristische Personen des Privatrechts
Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen zur Anpflanzung von neuen und Ergänzung bestehender Alleen?
Förderbetrag: 2.000 € – 750 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Zuwendungen zur Anpflanzung von neuen und Ergänzung bestehender Alleen beantragen?
Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Zuwendungen zur Anpflanzung von neuen und Ergänzung bestehender Alleen?
Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.000 € – 750 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen