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Zuwendungen zur Anpflanzung von neuen und Ergänzung bestehender Alleen – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Projekte zur Schaffung und Erhaltung von Alleen mit Zuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, natürliche und juristische Personen des Privatrechts.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Projekten zur Schaffung und Erhaltung von Alleen. Sie erhalten die Förderung für die Neuanlage, Ergänzungspflanzung und Wiederherstellung von Baumalleen entlang von Kreis- und Gemeindestraßen, Wirtschaftswegen und Rad- und Wanderwegen, eine anschließende 3-jährige Herstellungspflege, einen für die Umsetzung notwendigen gemeindlichen Grunderwerb. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Höchstförderung beträgt EUR 750,00 pro Baum. Für Gemeinden und Gemeindeverbände beträgt die Bagatellgrenze EUR 12.500, für natürliche und juristische Personen EUR 2.000. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der zuständigen Bezirksregierung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 750 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände sowie natürliche und juristische Personen des Privatrechts.

Die Allee muss mindestens 300 Meter lang sein und standortgerechte, heimische Baumarten verwenden.

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Häufige Fragen zu Zuwendungen zur Anpflanzung von neuen und Ergänzung bestehender Alleen

Wer kann Zuwendungen zur Anpflanzung von neuen und Ergänzung bestehender Alleen beantragen?

Gemeinden, Gemeindeverbände, natürliche und juristische Personen des Privatrechts

Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen zur Anpflanzung von neuen und Ergänzung bestehender Alleen?

Förderbetrag: 2.000 € – 750 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Zuwendungen zur Anpflanzung von neuen und Ergänzung bestehender Alleen beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen zur Anpflanzung von neuen und Ergänzung bestehender Alleen?

Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.000 € – 750 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen