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Antrag möglichZuschuss

Zuwendungen zur Anpflanzung von neuen und Ergänzung bestehender Alleen – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Projekte zur Schaffung und Erhaltung von Alleen mit Zuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, natürliche und juristische Personen des Privatrechts.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Projekten zur Schaffung und Erhaltung von Alleen. Sie erhalten die Förderung für die Neuanlage, Ergänzungspflanzung und Wiederherstellung von Baumalleen entlang von Kreis- und Gemeindestraßen, Wirtschaftswegen und Rad- und Wanderwegen, eine anschließende 3-jährige Herstellungspflege, einen für die Umsetzung notwendigen gemeindlichen Grunderwerb. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Höchstförderung beträgt EUR 750,00 pro Baum. Für Gemeinden und Gemeindeverbände beträgt die Bagatellgrenze EUR 12.500, für natürliche und juristische Personen EUR 2.000. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der zuständigen Bezirksregierung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 750 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände sowie natürliche und juristische Personen des Privatrechts.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Sie müssen den dauerhaften Erhalt der Allee gewährleisten.

Die Allee muss mindestens 300 Meter lang sein.

Sie müssen eine standortgerechte und heimische Baumart verwenden.

Der Pflanzabstand soll 10 bis 15 Meter, bei Obstbäumen mindestens 7 Meter, betragen.

Sie müssen dreimal verpflanzte Hochstämme pflanzen mit einem Kronenansatz von mindestens 2,20 Meter und einem Stammumfang von 16 bis 18 Zentimeter, der in 1 Meter Höhe gemessen wird.

Wenn Sie eine Allee wiederherstellen, müssen Sie den ehemaligen Standort historisch belegen.

Nicht gefördert wird die Anpflanzung von Obstbäumen an Kreis- und Gemeindestraßen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Zuwendungen zur Anpflanzung von neuen und Ergänzung bestehender Alleen"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Zuwendungen zur Anpflanzung von neuen und Ergänzung bestehender Alleen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Zuwendungen zur Anpflanzung von neuen und Ergänzung bestehender Alleen

Wer kann Zuwendungen zur Anpflanzung von neuen und Ergänzung bestehender Alleen beantragen?

Gemeinden, Gemeindeverbände, natürliche und juristische Personen des Privatrechts

Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen zur Anpflanzung von neuen und Ergänzung bestehender Alleen?

Förderbetrag: 2.000 € – 750 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Zuwendungen zur Anpflanzung von neuen und Ergänzung bestehender Alleen beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen zur Anpflanzung von neuen und Ergänzung bestehender Alleen?

Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Darlehen für Sportstätteninfrastruktur
  • → Zuschuss zur Verbesserung der Flugsicherheit und des Umweltschutzes im Luftverkehr
  • → NRW.BANK.Mittelstandsfonds

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.000 € – 750 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen

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