Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Projekte zur Schaffung und Erhaltung von Alleen mit Zuschüssen.
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Gemeindeverbände, natürliche und juristische Personen des Privatrechts.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 750 €.
Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände sowie natürliche und juristische Personen des Privatrechts.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Sie müssen den dauerhaften Erhalt der Allee gewährleisten.
Die Allee muss mindestens 300 Meter lang sein.
Sie müssen eine standortgerechte und heimische Baumart verwenden.
Der Pflanzabstand soll 10 bis 15 Meter, bei Obstbäumen mindestens 7 Meter, betragen.
Sie müssen dreimal verpflanzte Hochstämme pflanzen mit einem Kronenansatz von mindestens 2,20 Meter und einem Stammumfang von 16 bis 18 Zentimeter, der in 1 Meter Höhe gemessen wird.
Wenn Sie eine Allee wiederherstellen, müssen Sie den ehemaligen Standort historisch belegen.
Nicht gefördert wird die Anpflanzung von Obstbäumen an Kreis- und Gemeindestraßen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenGemeinden, Gemeindeverbände, natürliche und juristische Personen des Privatrechts
Förderbetrag: 2.000 € – 750 €. Förderquote: 80 %.
Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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