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Antrag möglichZuschuss

Förderprogramm Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes (Bremer Grünlandsäume) – Förderung in Bremen

Fördergeber: Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Bremen

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Biodiversität gesteigert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Landwirte und andere Landbewirtschafter.

Was wird gefördert?

Das Land Bremen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK) bei Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes. Sie erhalten die Förderung für: Niedermoorsäume,Blühsäume,Strukturstreifen sowieAmphibiensäume. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Flächengröße. Die Bagatellgrenze beträgt jährlich EUR 250 für einen neuen Vertrag. Ihren Antrag stellen Sie bis zum 1.11. für das Folgejahr bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Oberste Naturschutzbehörde.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 250 €.

Frist und Status

Anträge müssen bis zum 1.11. für das Folgejahr eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Bremen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Landwirte und andere Landbewirtschafter.

Ihre landwirtschaftliche Nutzfläche beziehungsweise die landwirtschaftlich nutzbare Fläche muss sich im Land Bremen befinden.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes (Bremer Grünlandsäume)

Wer kann Förderprogramm Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes (Bremer Grünlandsäume) beantragen?

Landwirte und andere Landbewirtschafter

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes (Bremer Grünlandsäume)?

Förderbetrag: ab 250 €.

Bis wann kann man Förderprogramm Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes (Bremer Grünlandsäume) beantragen?

Anträge müssen bis zum 1.11. für das Folgejahr eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes (Bremer Grünlandsäume)?

Fördergeber ist Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Bremen. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 250 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bremen

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