Fördergeber: L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 93 Tagen
Wenn Sie Investitionen in Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb planen, um die Energieeffizienz zu steigern, Emissionen zu senken, Ihre Tierhaltung zu verbessern oder ökologischen Landbau zu betreiben, oder mit Ihrem Vorhaben zur Transformation der Landwirtschaft beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der Landwirtschaft, Garten- und Weinbau.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „lr_nachhaltigkeit“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Landwirtschaft sowie des Garten- und Weinbaus gemäß der KMU -Definition der Europäischen Union.
Unternehmen, die die KMU -Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Investitionsort liegt in Baden-Württemberg.
Ihre Investitionen, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgeschrieben ist, sind abgeschlossen und genehmigt.
Wenn Sie in ein Bioenergieprojekt investieren, muss die erzeugte Bioenergie die Nachhaltigkeitskriterien der EU nachweislich erfüllen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen der Fischerei und Aquakultur, Unternehmen in Schwierigkeiten, der Erwerb von Betriebsmitteln, Erwerb von Anteilen an Unternehmen, Unternehmenskäufe und -übernahmen, Erwerb von landwirtschaftlichen Produktionsrechten und Betriebskapital, Erwerb und Anpflanzung einjähriger Pflanzen, Erwerb von Zahlungsansprüchen, Erwerb von Tieren, Entwässerungsarbeiten sowie Bewässerungsvorhaben, Investitionen zur Erfüllung von geltenden Unionsnormen, Investitionen im Zusammenhang mit der Erzeugung von Biokraftstoffen aus Nahrungsmitteln bei Investitionen in die Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnissen, Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) gefördert werden (außer Agri-Photovoltaik-Anlagen), Investitionen, die über Leasing finanziert werden, Investitionen für Verkabelungen für Datennetze außerhalb des Privatgrundstücks, Vorhaben, die den Ausschlusskritieren der Landwirtschaftlichen Rentenbank entsprechen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Landwirtschaft – Nachhaltigkeit zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenUnternehmen der Landwirtschaft, Garten- und Weinbau
Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Landwirtschaft – Nachhaltigkeit zur Gruppe „lr_nachhaltigkeit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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