Landwirtschaft – Nachhaltigkeit – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg
Stand: September 2026 · Geprüft vor 46 Tagen
Wenn Sie Investitionen in Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb planen, um die Energieeffizienz zu steigern, Emissionen zu senken, Ihre Tierhaltung zu verbessern oder ökologischen Landbau zu betreiben, oder mit Ihrem Vorhaben zur Transformation der Landwirtschaft beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen der Landwirtschaft, Garten- und Weinbau.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „lr_nachhaltigkeit“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Landwirtschaft sowie des Garten- und Weinbaus gemäß der KMU -Definition der Europäischen Union.
Unternehmen, die die KMU -Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Investitionsort liegt in Baden-Württemberg.
Ihre Investitionen, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgeschrieben ist, sind abgeschlossen und genehmigt.
Wenn Sie in ein Bioenergieprojekt investieren, muss die erzeugte Bioenergie die Nachhaltigkeitskriterien der EU nachweislich erfüllen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen der Fischerei und Aquakultur, Unternehmen in Schwierigkeiten, der Erwerb von Betriebsmitteln, Erwerb von Anteilen an Unternehmen, Unternehmenskäufe und -übernahmen, Erwerb von landwirtschaftlichen Produktionsrechten und Betriebskapital, Erwerb und Anpflanzung einjähriger Pflanzen, Erwerb von Zahlungsansprüchen, Erwerb von Tieren, Entwässerungsarbeiten sowie Bewässerungsvorhaben, Investitionen zur Erfüllung von geltenden Unionsnormen, Investitionen im Zusammenhang mit der Erzeugung von Biokraftstoffen aus Nahrungsmitteln bei Investitionen in die Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnissen, Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) gefördert werden (außer Agri-Photovoltaik-Anlagen), Investitionen, die über Leasing finanziert werden, Investitionen für Verkabelungen für Datennetze außerhalb des Privatgrundstücks, Vorhaben, die den Ausschlusskritieren der Landwirtschaftlichen Rentenbank entsprechen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Landwirtschaft – Nachhaltigkeit"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Landwirtschaft – Nachhaltigkeit
Wer kann Landwirtschaft – Nachhaltigkeit beantragen?
Unternehmen der Landwirtschaft, Garten- und Weinbau
Wie hoch ist die Förderung bei Landwirtschaft – Nachhaltigkeit?
Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Landwirtschaft – Nachhaltigkeit beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Landwirtschaft – Nachhaltigkeit?
Fördergeber ist L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Landwirtschaft – Nachhaltigkeit mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Landwirtschaft – Nachhaltigkeit zur Gruppe „lr_nachhaltigkeit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 10.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Baden-Württemberg