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Förderprogramm Ländliche Weiterbildung – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Weiterbildungsmaßnahmen im ländlichen Raum mit Zuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Durchführung und dem Besuch von praktischen Lehrgängen, Seminaren und Vortragsveranstaltungen im ländlichen Raum. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Wenn Sie eine Weiterbildungsmaßnahme durchführen, beträgt die Höhe des Zuschusses EUR 12,00 je voller Stunde. Bei Veranstaltungen mit regionalem oder landesweitem Charakter können Sie auf Antrag bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bekommen. Wenn Sie an praktischen Lehrgängen und Seminaren teilnehmen, bekommen Sie Zuschüsse zu den Fahrtkosten sowie den Kosten für Verpflegung und Unterkunft bei einer Dauer von mindestens 6 Stunden pro Tag in Höhe von EUR 6,00 täglich, bei Notwendigkeit der Übernachtung außerhalb des Wohnorts in Höhe von EUR 12,00 täglich. Zuschüsse unter EUR 20,00 je Teilnehmerin und Teilnehmer werden nicht bewilligt. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme an das zuständige Regierungspräsidium.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 20 €.

Frist und Status

Anträge müssen bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Verbände und Institutionen, deren Zweck die Förderung der Weiterbildung auf dem Lande ist, sowie Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen staatlicher und nichtstaatlicher Bildungseinrichtungen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Als Verband oder Institution dürfen Sie nicht als Einrichtung oder als Mitglied einer Einrichtung nach dem Weiterbildungsgesetz oder dem Jugendbildungsgesetz anerkannt sein oder gefördert werden.

Als Teilnehmerin und Teilnehmer besitzen Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder können eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen.

Außerdem liegt Ihr Wohnsitz in Baden-Württemberg und Sie beziehen den Haupt-, Zu- oder Nebenerwerb aus Berufen der Landwirtschaft.

Wenn Sie als Teilnehmerin und Teilnehmer Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz erhalten, sind Sie von der Förderung ausgeschlossen.

Die Weiterbildungsmaßnahmen fördern vorwiegend das fachliche Wissen und Können der Teilnehmenden oder dienen dem besseren Verständnis agrarwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher oder anderer relevanter Fragen beziehungsweise Themen des ländlichen Raumes.

Praktische Lehrgänge sowie Seminare müssen einen Zeitumfang von mindestens 12 Stunden haben.

Normalerweise müssen mindestens 10 Personen an der Maßnahme teilnehmen, bei einer Vortragsveranstaltung mindestens 12 Personen.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Ländliche Weiterbildung

Wer kann Förderprogramm Ländliche Weiterbildung beantragen?

Bildungseinrichtungen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Ländliche Weiterbildung?

Förderbetrag: ab 20 €. Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderprogramm Ländliche Weiterbildung beantragen?

Anträge müssen bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Ländliche Weiterbildung?

Fördergeber ist Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 20 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg