Fördergeber: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 36 Tagen
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Weiterbildungsmaßnahmen im ländlichen Raum mit Zuschüssen.
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 20 €.
Anträge müssen bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Verbände und Institutionen, deren Zweck die Förderung der Weiterbildung auf dem Lande ist, sowie Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen staatlicher und nichtstaatlicher Bildungseinrichtungen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Als Verband oder Institution dürfen Sie nicht als Einrichtung oder als Mitglied einer Einrichtung nach dem Weiterbildungsgesetz oder dem Jugendbildungsgesetz anerkannt sein oder gefördert werden.
Als Teilnehmerin und Teilnehmer besitzen Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder können eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen.
Außerdem liegt Ihr Wohnsitz in Baden-Württemberg und Sie beziehen den Haupt-, Zu- oder Nebenerwerb aus Berufen der Landwirtschaft.
Wenn Sie als Teilnehmerin und Teilnehmer Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz erhalten, sind Sie von der Förderung ausgeschlossen.
Die Weiterbildungsmaßnahmen fördern vorwiegend das fachliche Wissen und Können der Teilnehmenden oder dienen dem besseren Verständnis agrarwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher oder anderer relevanter Fragen beziehungsweise Themen des ländlichen Raumes.
Praktische Lehrgänge sowie Seminare müssen einen Zeitumfang von mindestens 12 Stunden haben.
Normalerweise müssen mindestens 10 Personen an der Maßnahme teilnehmen, bei einer Vortragsveranstaltung mindestens 12 Personen.
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Jetzt Projekt prüfenBildungseinrichtungen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Förderbetrag: ab 20 €. Förderquote: 50 %.
Anträge müssen bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber ist Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR). Quelle: foerderdatenbank.de.
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