Förderprogramm Ländliche Weiterbildung – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 65 Tagen
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Weiterbildungsmaßnahmen im ländlichen Raum mit Zuschüssen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 20 €.
Frist und Status
Anträge müssen bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Verbände und Institutionen, deren Zweck die Förderung der Weiterbildung auf dem Lande ist, sowie Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen staatlicher und nichtstaatlicher Bildungseinrichtungen.
Teilnehmer müssen eine abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen und ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderprogramm Ländliche Weiterbildung
Wer kann Förderprogramm Ländliche Weiterbildung beantragen?
Bildungseinrichtungen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Ländliche Weiterbildung?
Förderbetrag: ab 20 €. Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Förderprogramm Ländliche Weiterbildung beantragen?
Anträge müssen bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Ländliche Weiterbildung?
Fördergeber ist Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 20 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg