Förderprogramm Integrationsbeauftragte (VwV IB) – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 104 Tagen
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Kommunen bei der Beschäftigung von Integrationsbeauftragten durch Zuschüsse.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen bis zum 15. November des Jahres vor dem Bewilligungszeitraum eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Landkreise, Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften sowie sonstige Zusammenschlüsse kommunaler Gebietskörperschaften in Baden-Württemberg (Kommunen).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Der beziehungsweise die einzustellende Integrationsbeauftragte ist im Allgemeinen für alle integrationspolitischen Belange der Kommune zuständig und nimmt vor allem folgende Aufgaben wahr: zentrale Anlauf-, Beratungs- und Koordinierungsstelle für institutionelle Akteurinnen und Akteure, Aufbau und Weiterentwicklung eines Integrationsnetzwerks, Entwicklung und Fortführung eines kommunalen Integrationsplans, Förderung der interkulturellen Öffnung der Verwaltung und der Regeldienste, Information in den zuständigen Gremien der Kommune.
Die/der Integrationsbeauftragte verfügt über ein abgeschlossenes Studium an einer deutschen Hochschule oder über einen vergleichbaren Abschluss an einer ausländischen Hochschule.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderprogramm Integrationsbeauftragte (VwV IB)
Wer kann Förderprogramm Integrationsbeauftragte (VwV IB) beantragen?
Kommune
Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Integrationsbeauftragte (VwV IB)?
Förderbetrag: bis 20.000 €.
Bis wann kann man Förderprogramm Integrationsbeauftragte (VwV IB) beantragen?
Anträge müssen bis zum 15. November des Jahres vor dem Bewilligungszeitraum eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Integrationsbeauftragte (VwV IB)?
Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 20.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg