Fördergeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Kommunen bei der Beschäftigung von Integrationsbeauftragten durch Zuschüsse.
Antragsberechtigt sind: Kommune.
Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000 €.
Anträge müssen bis zum 15. November des Jahres vor dem Bewilligungszeitraum eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
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Antragsberechtigt sind Landkreise, Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften sowie sonstige Zusammenschlüsse kommunaler Gebietskörperschaften in Baden-Württemberg (Kommunen).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Der beziehungsweise die einzustellende Integrationsbeauftragte ist im Allgemeinen für alle integrationspolitischen Belange der Kommune zuständig und nimmt vor allem folgende Aufgaben wahr: zentrale Anlauf-, Beratungs- und Koordinierungsstelle für institutionelle Akteurinnen und Akteure, Aufbau und Weiterentwicklung eines Integrationsnetzwerks, Entwicklung und Fortführung eines kommunalen Integrationsplans, Förderung der interkulturellen Öffnung der Verwaltung und der Regeldienste, Information in den zuständigen Gremien der Kommune.
Die/der Integrationsbeauftragte verfügt über ein abgeschlossenes Studium an einer deutschen Hochschule oder über einen vergleichbaren Abschluss an einer ausländischen Hochschule.
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Förderbetrag: bis 20.000 €.
Anträge müssen bis zum 15. November des Jahres vor dem Bewilligungszeitraum eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
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