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Förderprogramm Integrationsbeauftragte (VwV IB) – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Kommunen bei der Beschäftigung von Integrationsbeauftragten durch Zuschüsse.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Kommune bei der Beschäftigung einer Integrationsbeauftragten oder eines Integrationsbeauftragten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Einwohnerzahl Ihrer Kommune ab und beträgt bis zu EUR 20.000 jährlich für die Vollzeitstelle einer oder eines Integrationsbeauftragten. Richten Sie Ihren Antrag bitte per E-Mail bis zum 15.11. des Jahres vor dem Bewilligungszeitraum an das Regierungspräsidium Stuttgart.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen bis zum 15. November des Jahres vor dem Bewilligungszeitraum eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Landkreise, Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften sowie sonstige Zusammenschlüsse kommunaler Gebietskörperschaften in Baden-Württemberg.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Integrationsbeauftragte (VwV IB)

Wer kann Förderprogramm Integrationsbeauftragte (VwV IB) beantragen?

Kommune

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Integrationsbeauftragte (VwV IB)?

Förderbetrag: bis 20.000 €.

Bis wann kann man Förderprogramm Integrationsbeauftragte (VwV IB) beantragen?

Anträge müssen bis zum 15. November des Jahres vor dem Bewilligungszeitraum eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Integrationsbeauftragte (VwV IB)?

Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 20.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg