Förderprogramm Integrationsbeauftragte (VwV IB) – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Kommunen bei der Beschäftigung von Integrationsbeauftragten durch Zuschüsse.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen bis zum 15. November des Jahres vor dem Bewilligungszeitraum eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Landkreise, Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften sowie sonstige Zusammenschlüsse kommunaler Gebietskörperschaften in Baden-Württemberg.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderprogramm Integrationsbeauftragte (VwV IB)
Wer kann Förderprogramm Integrationsbeauftragte (VwV IB) beantragen?
Kommune
Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Integrationsbeauftragte (VwV IB)?
Förderbetrag: bis 20.000 €.
Bis wann kann man Förderprogramm Integrationsbeauftragte (VwV IB) beantragen?
Anträge müssen bis zum 15. November des Jahres vor dem Bewilligungszeitraum eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Integrationsbeauftragte (VwV IB)?
Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 20.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg