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Förderprogramm Integrationsbeauftragte (VwV IB) – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 104 Tagen

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Kommunen bei der Beschäftigung von Integrationsbeauftragten durch Zuschüsse.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Kommune bei der Beschäftigung einer Integrationsbeauftragten oder eines Integrationsbeauftragten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Einwohnerzahl Ihrer Kommune ab und beträgt bis zu EUR 20.000 jährlich für die Vollzeitstelle einer oder eines Integrationsbeauftragten. Richten Sie Ihren Antrag bitte per E-Mail bis zum 15.11. des Jahres vor dem Bewilligungszeitraum an das Regierungspräsidium Stuttgart.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen bis zum 15. November des Jahres vor dem Bewilligungszeitraum eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Landkreise, Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften sowie sonstige Zusammenschlüsse kommunaler Gebietskörperschaften in Baden-Württemberg (Kommunen).

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Der beziehungsweise die einzustellende Integrationsbeauftragte ist im Allgemeinen für alle integrationspolitischen Belange der Kommune zuständig und nimmt vor allem folgende Aufgaben wahr: zentrale Anlauf-, Beratungs- und Koordinierungsstelle für institutionelle Akteurinnen und Akteure, Aufbau und Weiterentwicklung eines Integrationsnetzwerks, Entwicklung und Fortführung eines kommunalen Integrationsplans, Förderung der interkulturellen Öffnung der Verwaltung und der Regeldienste, Information in den zuständigen Gremien der Kommune.

Die/der Integrationsbeauftragte verfügt über ein abgeschlossenes Studium an einer deutschen Hochschule oder über einen vergleichbaren Abschluss an einer ausländischen Hochschule.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Integrationsbeauftragte (VwV IB)

Wer kann Förderprogramm Integrationsbeauftragte (VwV IB) beantragen?

Kommune

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Integrationsbeauftragte (VwV IB)?

Förderbetrag: bis 20.000 €.

Bis wann kann man Förderprogramm Integrationsbeauftragte (VwV IB) beantragen?

Anträge müssen bis zum 15. November des Jahres vor dem Bewilligungszeitraum eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Integrationsbeauftragte (VwV IB)?

Fördergeber ist Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 20.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg